Das besondere elektronische Steuerberaterpostfach - 9. Dezember 2022

Das beSt kommt – die DATEV-Software ist bereit 

Der Start des besonderen Steuerberaterpostfachs (beSt) rückt unaufhaltsam näher: Im Laufe des ersten Quartals 2023 werden sukzessive die Aktivierungsbriefe für seine Einrichtung verschickt.

Bei den ersten Steuerberaterinnen und Steuerberatern werden sie bereits im Januar eintreffen. Der Eingang dieses Schreibens ist für die Kanzleien jeweils der Startschuss zur verpflichtenden Nutzung des neuen Kommunikationswegs. Dafür können sie auf eine spezifische Client-Software zurückgreifen oder – je nach genutztem Programm – komfortabel direkt aus der Kanzleisoftware heraus agieren. 

Für DATEV-Anwenderinnen und-Anwender ist das beSt von Anfang an integriert nutzbar. Abrufen und Archivieren lassen sich die beSt-Nachrichten dann direkt im Dokumentenkorb. Für das Entwerfen und Versenden eigener Nachrichten stehen die Programme DATEV DMS bzw. Dokumentenablage bereit. Dazu finden sich nach einmaliger Einrichtung im Menü und Kontextmenü entsprechende Aufrufoptionen. Zur Aktivierung der beSt-Anbindung in den Anwendungen ist lediglich die Installation eines Hotfixes notwendig, den DATEV ab dem 30.12.2022 zum Download bereitstellt.  

Damit haben die Nutzerinnen und Nutzer alles, was sie zur Nutzung des beSt im DATEV-Umfeld benötigen. Unabhängig vom verwendeten Programm werden darüber hinaus noch die Authentisierungssoftware AusweisApp2, ein gültiger Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie ein entsprechendes Lesegerät benötigt. 

Detaillierte Informationen zur Anbindung und Einrichtung des beSt in den DATEV-Programmen stellt DATEV ab 2023 unter www.datev.de/best bereit. 

Zum Autor

Benedikt Leder

Redaktion DATEV magazin

Weitere Artikel des Autors