Körperschaftsteuer - 5. Oktober 2022

Wechsel zur Einlagelösung nach § 14 Abs. 4 KStG i. d. F. des KöMoG

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 2 - S-2770 / 19 / 10004 :007 vom 29.09.2022

Durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25. Juni 2021 (BStBl I S. 889), KöMoG, wurde in Bezug auf die ertragsteuerliche Organschaft ein Wechsel der bisherigen Behandlung von Minder- und Mehrabführungen vollzogen und die Bildung steuerlicher Ausgleichsposten durch die Einlagelösung ersetzt (§ 14 Absatz 4 KStG).

Das BMF-Schreiben regelt, was für die Neuregelung zur Behandlung von Minder- und Mehrabführungen gilt. Hierbei geht das BMF auf folgende Punkte ein:

I. Zeitliche Anwendung

II. Behandlung von Minder- und Mehrabführungen

1. Steuerliche Auswirkungen

2. Rücklage nach § 34 Absatz 6e KStG

a. Bildung der Rücklage

b. Auflösung der Rücklage

c. Rücklage bei Personengesellschaften als Organträger

III. Steuerliches Einlagekonto (§ 27 KStG)

IV. Mittelbare Organschaft

V. Kettenorganschaft

Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen