EU-Recht - 30. September 2022

Richtlinie zur verantwortungsbewussten privaten Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten

BRAK, Mitteilung vom 30.09.2022

Das EP hat am 13. September 2022 die Richtlinie zur verantwortungsbewussten privaten Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten angenommen. Damit soll die an Bedeutung gewinnende Praxis der privaten Prozessfinanzierung geregelt werden. Dabei finanziert eine von dem Rechtsstreit nicht betroffene dritte Partei im Interesse des Antragstellers den Rechtsstreit. Dies ermöglicht es, ein eventuelles Machtgefälle zwischen den Parteien auszugleichen und kann den Zugang zur Justiz erleichtern.

Die Richtlinie regelt die potenziellen Konfliktsituationen. So haben Prozessfinanzierer die treuhänderische Pflicht, im besten Interesse des Antragstellers zu handeln. Sie dürfen keine Kontrolle über die von ihnen finanzierten Gerichtsverfahren ausüben, um einen Interessenskonflikt zu vermeiden. Wenn ein Prozessfinanzierer einwilligt, Anwaltskanzleien bei einer Reihe künftiger Rechtssachen zu finanzieren (Portfolio-Finanzierung), muss dies offengelegt und bestimmte Schutzmaßnahmen müssen zur Vermeidung von Interessenkonflikten vorgenommen werden. Der Anteil, den der Antragsteller vom Gesamtgewinn erhält, darf durch die Prozessfinanzierungsvereinbarung nicht auf weniger als 60% reduziert werden.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Brüssel Ausgabe 17/2022