Gesetzgebung - 30. September 2022

Bundesregierung beschließt Kurzarbeitergeld für Leiharbeitnehmer

BMAS, Pressemitteilung vom 28.09.2022

Das Bundeskabinett hat heute die vom Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, vorgeschlagene Verordnung zur Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer beschlossen.

Putins schrecklicher Angriffskrieg führt zu massiven wirtschaftlichen Verwerfungen. Die Beschäftigung in der Zeitarbeit reagiert besonders sensibel auf solche Störungen. Wir stehen an der Seite der Beschäftigten in der Leiharbeit und haben schnell reagiert. Um Arbeitsplätze in der Leiharbeit zu sichern, schaffen wir ab 1. Oktober erneut eine Regelung, die das Kurzarbeitergeld für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer öffnet. Wir stellen damit für die kommenden Monate Handlungsfähigkeit sicher, sollte sich die Situation im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine oder der Corona-Pandemie weiter verschärfen.

Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales

Die Sonderregelung ist zeitlich befristet bis Ende dieses Jahres. Parallel wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld und anderer Regelungen auf den Weg gebracht.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales