EU-Recht - 2. August 2022

Neue EU-Vorschriften: Besserer Schutz von Kindern in grenzüberschreitenden Sorgerechtsfällen

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 01.08.2022

Am 01.08.2022 traten EU-Vorschriften für die Zusammenarbeit von Justizbehörden bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten wie Sorgerecht, elterliche Rechte und Kindesentführung in Kraft. EU-Justizkommissar Didier Reynders sagte: „Die neuen Vorschriften werden bestimmte Verfahren vereinfachen und die Zusammenarbeit zwischen den zentralen Behörden der EU-Länder sowie zwischen den Gerichten verbessern. In solchen schwierigen Fällen werden Eltern und Kinder dabei unterstützt, ihre Rechte zu wahren und Lösungen in kostengünstigeren und schnelleren Verfahren zu finden.“

Vereinfachte Zusammenarbeit der Behörden zum Wohl des Kindes

Die sogenannte „Brüssel-IIb-Verordnung“ hat das Ziel, die Bedürfnisse des Kindes besser zu schützen. Die Verordnung aktualisiert die bestehenden Vorschriften über Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren, bei denen es um die elterliche Verantwortung geht. Die neue Verordnung wird die Übermittlung von Entscheidungen, öffentlichen Urkunden und bestimmten Vereinbarungen innerhalb der EU vereinfachen, und zwar durch Vorschriften über die Anerkennung und Vollstreckung in anderen EU-Ländern.

Kinder müssen gehört werden, Gerichtsverfahren sollen schneller werden

Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass ein Kind seine Meinung in allen Verfahren äußern kann, die das Kind betreffen. Etwa in Fragen des Sorgerechts und des Umgangsrechts, oder wenn das Kind von einem Elternteil entführt wurde. Die neue Verordnung wird auch die Dauer und die Kosten der Gerichtsverfahren verringern: Beispielsweise durch die Einführung klarer Fristen für die Rückgabe eines entführten Kindes. Auch wird das Vermittlungsverfahren („Exequatur“) für Entscheidungen über die elterliche Verantwortung abgeschafft. Solche Entscheidungen sind nun unmittelbar durchsetzbar.

Quelle: EU-Kommission