Verbraucherschutz - 28. Juni 2022

Besserer Verbraucherschutz bei Kleinkrediten geplant

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 28.06.2022

Die von der Europäischen Kommission geplante Ausweitung und Überarbeitung der bestehenden Verbraucherkreditrichtlinie wird von der Bundesregierung begrüßt. Dies schreibt die Regierung in ihrer Antwort (20/2276) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/1869), die sich nach der Regulierung und dem Verbraucherschutz bei sog. Minikrediten erkundigt hatte. Nach Angaben der Regierung sollen bisher vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeschlossene Kreditverträge unter 200 Euro sowie Kreditverträge, nach denen der Kredit binnen drei Monaten zurückzuzahlen ist und bei denen nur geringe Kosten anfallen, in den Anwendungsbereich einbezogen werden.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 331/2022