Umsatzsteuer - 20. Mai 2022

Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. b i. V. m. § 6a UStG) – Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) III C 3 - S-7140 / 19 / 10002 :011 vom 20.05.2022

Mit BMF-Schreiben vom 9. Oktober 2020, BStBl I S. 1038, wurde der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) im Hinblick auf die Änderungen im Bereich der innergemeinschaftlichen Lieferungen durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BGBl. I S. 2451) angepasst. Im Nachgang zur Veröffentlichung hat sich Anpassungsbedarf ergeben, um in der Praxis aufgekommene Zweifelsfragen zu beantworten.

I. Änderung des Anwendungserlasses

Unter Bezugnahme auf die Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom 1. Oktober 2010, BStBl I S. 846, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 2. Mai 2022 – III C 3 – S 7279/19/10006 :004 (2022/0461507) -, BStBl I S. xxx, geändert worden ist, in Abschnitt 4.1.2 geändert.

(…)

II. Anwendung

Die Grundsätze dieses Schreibens sind erstmals auf innergemeinschaftliche Lieferungen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2019 bewirkt werden. Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: BMF