DATEV Corona-Barometer - 28. April 2022

Berater stabilisieren den Mittelstand

Die Corona-Pandemie ist seit über zwei Jahren unser ständiger Begleiter – mal intensiver, dann wieder weniger. Viele kleine und mittelständische Betriebe in Deutschland haben hart gekämpft und tun es zum Teil noch immer, unterstützt durch ihre steuerlichen Berater. So schlimm es im Einzelnen auch war oder noch immer ist – das DATEV Corona-Barometer macht deutlich: Es hätte noch viel schlimmer kommen können.

Seit zwei Jahren befragt DATEV ihre Mitglieder aus dem steuerberatenden Berufsstand, wie es ihren Unterneh­mensmandantinnen und -mandanten wirtschaftlich geht. In der letzten Befragungswelle vom 4. bis zum 8. Februar 2022 – also in der Hochphase der Omikron-Welle – zeigte sich ein ambivalentes Bild. Den Befragten zufolge war das In­solvenzrisiko der mittelständischen Unternehmen wieder deutlich angestiegen. Ohne staatliche Unterstützungsleistun­gen wäre zu dem Zeitpunkt rund ein Fünftel der Unterneh­men betroffen gewesen (im Sommer 2021 waren das 13 Pro­zent). Doch die staatlichen Hilfen sind offensichtlich wirk­sam. Trotz der neuerlichen Einschränkungen zur Bekämp­fung der Delta- und Omikron-Varianten blieb das Risiko einer Insolvenz mit zwei Prozent unverändert stabil gegenüber dem Sommer 2021.

Steuerberater stabilisieren Mittelstand

Dass die Lage so stabil geblieben ist, ist nicht zuletzt ein Ver­dienst des steuerberatenden Berufsstands. Er hat im Auftrag des Gesetzgebers eine zentrale Rolle bei der Antragstellung und Prüfung der Hilfeleistungen übernommen und so dazu beigetragen, dass Deutschlands Wirtschaft vergleichsweise gut durch die Krise kommt. Doch zeigen sich in den Umfrage­ergebnissen auch deutliche Anzeichen, dass die Kanzleien seit zwei Jahren am Limit arbeiten. Zwar ist die grundsätzliche Leistungsfähigkeit trotz der pandemiebedingten Einschrän­kungen und des Homeoffice-Gebots nach kurzem Absinken im ersten Lockdown schnell auf ein sehr stabiles und gutes Ni­veau von 83 bis 91 Prozent angestiegen, doch können die Leis­tungen seit Einführung des Konjunkturpakets II von den Kanz­leien immer weniger fristgerecht oder in ausreichender Quali­tät geliefert werden. Anfang Februar konnten nur 27 Prozent der Kanzleien geringe oder keine Auswirkungen auf die Quali­tät ihrer Leistungserbringungen vermelden – der niedrigste Wert in der Pandemie. Und die Ursachen sind auch klar be­nannt: 66 Prozent der Kanzleien beklagen, dass die Vorausset­zungen zur Beantragung der Überbrückungshilfen nicht ein­deutig definiert sind. Selbst nach eineinhalb Jahren ist nur für 22 Prozent der Kanzleien die Abwicklung von Hilfsanträgen zur Routine geworden.

Diagramm zur Gefährdungslage bei Unternehmen

Lieferengpässe als Folge

Auch mit den Auswirkungen von Lieferengpässen bei ihren Man­danten, die direkt oder indirekt durch die Pandemie verursacht sind, müssen sich die Kanzleien auseinandersetzen. Gut ein Fünf­tel der Unternehmen ist laut ihren Steuerberatern betroffen. Meist verursachen die Lieferengpässe Verspätungen bei der Leistungserbringung (83 Prozent Nennungen), gestiegene Be­schaffungskosten, die nicht weitergegeben werden können (69 Prozent Nennungen), und Liquiditätsengpässe (40 Prozent Nennungen). In 26 Prozent der betroffenen Unternehmen ist der Materialmangel Ursache von Kurzarbeit. Zunehmend tauchen aber auch mittelfristige Sorgen hinsichtlich Wettbewerbsfähig­keit (18 Prozent Nennungen) und der Abwanderung von Kunden (17 Prozent Nennungen) auf. Und bei immerhin 15 Prozent ha­ben die Lieferschwierigkeiten Veränderungen des bestehenden Geschäftsmodells zur Folge. Alles Themen, die früher oder später auch auf dem Tisch der beratenden Kanzlei landen, sei es über die Finanzbuchführung, Lohnabrechnung oder betriebswirt­schaftliche Beratung. Und die Anforderungen, die mit den Aus­wirkungen des Ukrainekriegs und mit der Grundsteuerreform ins Haus stehen, werden in den nächsten Monaten als zusätzliche Belastung noch dazukommen.

Abbildung Auswertung zu Aussagen zur Überbrückungshilfe. 88 Prozent stimmen nicht zu, dass die Voraussetzungen zur Beantragung eindeutig definiert sind, nur 9 Prozent stimmen dem zu. 22 Prozent stimmen voll zu, die Beantragung sei inzwuschen Routine, 37 Prozent stimmen dem nicht zu.

Diese Arbeitsbelastung spiegelt sich auch in Stimmung und Gesundheit der Mitarbeiter in den Kanzleien wider. Rund 78 Prozent der Kanzleien berichten von negativen Auswirkungen auf die körperliche oder psychische Gesundheit ihrer Mitar­beiter. Dennoch macht es Mut, dass diese ernste Lage bei fast drei Vierteln der Kanzleien keine oder sogar positive Auswir­kungen auf die persönlichen Beziehungen zwischen den Kanz­leimitarbeitern und ihrer Kanzleileitung hat.

Mandantenbeziehung intensiviert

Zu einer erfreulichen Entwicklung kommt es durch die Pande­mie in den Beziehungen der Kanzleien zu ihren Mandanten. 27 Prozent sehen hier eine positive Entwicklung. Ganz ähnlich sieht es bei der Effizienz in der Zusammenarbeit mit den Man­danten aus. Bei allen Schattenseiten der Pandemie, das ein oder andere Lichtlein leuchtet trotz alledem. Und dass die Po­litik kürzlich die Fristen für die Steuerdeklaration 2020 erneut verlängert hat, ist ebenfalls ein gutes und hilfreiches Signal.

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Zum Autor

Till Stüve

Mitarbeiter DATEV eG, Pressestelle

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