Grundsteuer - 4. April 2022

GrundsteuerDigital startet durch

Seit dem 4. April steht die neueste Version der Software-Lösung „GrundsteuerDigital“ allen Steuerberatungskanzleien zur Verfügung.

Die enge Zusammenarbeit mündete im Dezember 2021 in einer Beteiligung. Die Genossenschaft hält seitdem 51 Prozent an dem Partnerunternehmen aus Kassel und empfiehlt ihren Mitgliedern die Partnerlösung bei der Erklärung der Grundsteuer einzusetzen. Die DATEV eG und der DATEV-Software-Partner fino taxtech GmbH hatten sich im Vorfeld auf eine Kooperation geeinigt, um den Kanzleien im deutschen Markt eine Lösung an die Hand zu geben, mit der sie die anstehende Deklaration der Grundsteuerwerte einfach bearbeiten können.

Als verlässlicher Partner wird die DATEV eG ihren Mitgliedern auch bei den durch die Reform notwendig gewordenen Tätigkeiten rund um die Deklaration der Grundsteuerwerte zur Seite stehen. Mit Christian Vos hat die Genossenschaft einen Geschäftsführer in das Gemeinschaftsunternehmen entsandt, der die Geschäftsleitung mit seiner Kompetenz und langjährigen Erfahrung im Berufsstand abrundet und noch schlagkräftiger macht. „Über das Joint Venture mit fino taxtech lösen wir die Herausforderungen der Grundsteuerreform für den Berufsstand. Gleichzeitig erreichen wir im strategischen Ausblick eine Schlagkraft, die zu weiteren Produkten und Erleichterungen für den Berufsstand führen wird.“ Die Lösung, von der hier die Rede ist, nennt sich GrundsteuerDigital und wurde in den zurückliegenden Monaten entwickelt, den gesetzlichen Anforderungen angepasst und zur Marktreife geführt.

Vorteile von GrundsteuerDigital für den Berufsstand

GrundsteuerDigital wird zeitgemäß mit einem hohen Kundeneinbezug entwickelt und ist somit auf die schnell ändernden Anforderungen und Zulieferungen seitens der Länder bestens eingestellt. Den Herausforderungen der Datenbeschaffung begegnet die Lösung mit offenen Schnittstellen und ruft z.B. Liegenschaftsinformationen und Bodenrichtwerte in strukturierter Form ab. Darüber hinaus bindet die Lösung den Mandanten über ein Mandantenportal in den Prozess ein, so dass eine kollaborative Zusammenarbeit zwischen diesem und dem Steuerberater ermöglicht wird.
Über eine Beratungsliste aus DATEV Einkommensteuer können die relevanten Daten der Anlagen V oder L übernommen werden. Die Kanzleien loggen sich wie gewohnt mit „Login mit DATEV” ein, die Mandantenstammdaten werden über DATEV Basisdaten online eingespielt. Ab Sommer sorgt auch eine Dokumentenschnittstelle dafür, dass die Prozesse zum DATEV DMS und zur DATEV Dokumentenablage funktionieren.

GrundsteuerDigital berücksichtigt alle bundesweiten Deklarationsmodellegleichermaßen. Die Lösung unterstützt die Regelungen des Bundesmodells und die jeweiligen bundesländerspezifischen Regelungen. Den Anforderungen aus dem Bereich der Land- und Forstwirtschaft wird ebenfalls Rechnung getragen.

GrundsteuerDigital nutzt die Vorteile des Digitalisierungsservices des DATEV Druckdienstleistungszentrums. Das ist für alle Kanzleien relevant, die Papierunterlagen von Mandantinnen und Mandanten digitalisieren müssen. Diese Mandate können ihre grundsteuerrelevanten Angaben in Papierformularen erfassen. Anschließend werden sie über das DATEV Druckdienstleistungszentrum gescannt und den Kanzleien direkt in der Anwendung bereitgestellt.

GrundsteuerDigital wird fortlaufend aktualisiert und weiterentwickelt. Das Entwicklerteam plant derzeit Berechnungen von Wohn- und Nutzflächen sowie weitere Schnittstellen im Bereich Land- und Forstwirtschaft. Ebenfalls werden die bereits angekündigten Änderungen an der Elster-Schnittstelle (Ende März und Mai 2022) und die damit verbundenen Anpassungen in der GrundsteuerDigital-Lösung schnell umgesetzt und dank modernster Cloudarchitektur umgehend den Anwendern zur Verfügung gestellt.

GrundsteuerDigital und Datensicherheit

Bei einer Kooperation mit einem Partnerunternehmen stellt sich den Mitgliedern der Genossenschaft immer die Frage, was genau mit den Daten passiert, die im Zuge einer Zusammenarbeit ausgetauscht werden und wie der Partner den Erfordernissen des Datenschutzes und der Datensicherheit entspricht. Florian Christ, Geschäftsführer und Mitgründer von GrundsteuerDigital meint dazu: „Die Kunden sind für die Daten datenschutzrechtlich verantwortlich. Diese werden im Sinne des Auftragsverarbeitungsvertrags ausschließlich auf Weisung der Kunden verarbeitet.“ Bei GrundsteuerDigital werden Daten umfangreich gesichert und nach Stand der Technik verschlüsselt. Das erfahrene Team wird bei der Ausgestaltung der Sicherheitskonzepte umfangreich durch externe Experten beraten und auditiert, beispielsweise durch GDPC GbR (Global Data Protection Consulting). Darüber hinaus sorgt die fino taxtech GmbH dafür, dass die Daten in einem sicheren Rechenzentrum verarbeitet werden. „Sämtliche Daten werden in Frankfurt, Deutschland gehostet, ausfallsicher in mehreren Verfügbarkeitszonen. Die eingesetzten Rechenzentren verfügen über moderne Sicherheitsstandards und umfangreiche Zertifizierungen (ISO 27001, ISO 27017, ISO 27018, ISO 9001)“, sagt Christ.  „Zusätzlich zu den ohnehin schon umfangreichen datenschutzrechtlichen Standardvereinbarungen haben wir gesonderte Verpflichtungen der Dienstleister vorgenommen, um den an die berufliche Verschwiegenheit zu stellenden Anforderungen gerecht zu werden.“

DATEV unterstützt

Um sich umfassend auf die Grundsteuerreform vorbereiten zu können, steht DATEV ihren Mitgliedern mit vielfältigen Angeboten zur Seite und unterstützt mit Seminaren, Fachliteratur, Checklisten sowie Musteranschreiben dabei, die Grundsteuer-Deklaration zu meistern. Alle Informationen dazu, finden sich auf www.datev.de/grundsteuer. Auch das Hilfecenter von GrundsteuerDigital dient als umfangreiche Wissensdatenbank rund ums Thema Grundsteuer.

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Dietmar Zeilinger

Redaktion DATEV magazin

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