EU-Recht - 24. Januar 2022

EU-Kommission begrüßt Votum im EU-Parlament zum Gesetz über digitale Dienste

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 21.01.2022

Was außerhalb des Internets verboten ist, sollte auch im Internet illegal sein: Das Europäische Parlament hat am 20.01.2022 seinen Standpunkt zum Gesetz über digitale Dienste (DSA) angenommen. Mit der Verordnung sollen die Bürgerinnen und Bürger und ihre Grundrechte im Internet besser geschützt und insbesondere Hass und politische Radikalisierung eingedämmt werden. Damit können die Trilogverhandlungen des Parlaments mit dem französischen Ratsvorsitz, der die Mitgliedstaaten vertritt, beginnen. „Es ist ein historischer Tag im Europäischen Parlament. Es geht um ein sichereres und gerechteres Internet für alle Europäer“, begrüßte EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton das klare Votum auf Twitter. „Europa ist der erste Kontinent der Welt, der eine umfassende Reform unseres digitalen Raums in Angriff nimmt. Mit dem DSA und dem DMA, dem Gesetz über digitale Märkte, sind wir dabei, den digitalen Raum in unserem Binnenmarkt sowohl in Bezug auf gesellschaftliche als auch auf wirtschaftliche Aspekte neu zu ordnen. Ein neuer Rahmen, der zu einem Maßstab für Demokratien auf der ganzen Welt werden kann“, so der Kommissar in seiner Rede im Europäischen Parlament vor der Abstimmung. Der Text wurde mit 530 zu 78 Stimmen bei 80 Enthaltungen angenommen. Der Rat der EU hatte im November 2021 bereits seinen Standpunkt festgelegt.

Im Dezember 2020 hatte die EU-Kommission mit dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) neue Vorschriften für alle digitalen Dienste wie soziale Medien, Online-Marktplätze und andere Online-Plattformen vorgelegt. Im Mittelpunkt des Vorschlags stehen die europäischen Werte.

Für alle Dienste, die private Kommunikation zwischen Personen anbieten, müssen mit dem DSA die Diensteanbieter einen Rechtsvertreter benennen, auf Anordnungen der Mitgliedstaaten gegen illegale Inhalte reagieren, klare Nutzungsbedingungen haben und Entscheidungen über die Moderation von Inhalten transparent darlegen. Darüber hinaus müssen sie den Nutzern eine leicht zugängliche Möglichkeit bieten, illegale Inhalte zu melden, und ihnen Instrumente zur Verfügung stellen, um die Entscheidungen der Plattform anzufechten. Neben den Verpflichtungen, die der DSA vorschreiben wird, unterliegen diese Kommunikationsdienste auch den strengen EU-Datenschutzvorschriften.

Der DSA sieht bei Verstößen Sanktionen in Höhe von bis zu sechs Prozent des Gesamtumsatzes eines Diensteanbieters vor. Der Koordinator für digitale Dienste und die EU-Kommission können zudem von den Plattformen verlangen, sofortige Maßnahmen zu ergreifen, um sehr schwerwiegende Probleme zu beheben. Weigern sich unseriöse Plattformen, wichtigen Verpflichtungen nachzukommen, wäre es als letztes Mittel auch möglich, ein Gericht um eine vorübergehende Aussetzung ihres Dienstes zu ersuchen. Dies wäre eine „ultima ratio“ und sollte nicht auf Kosten der rechtmäßigen Nutzer desselben Dienstes geschehen. Der DSA sieht auch angemessene Schutzmaßnahmen und gerichtliche Interventionen für solche Maßnahmen vor.

Quelle: EU-Kommission