KLARTAX - 20. Januar 2022

KLARTAX startet in die Deklaration 2021

Mit dem Eintritt in die Deklarationsphase für das Steuerjahr 2021 ist die Steuer-App KLARTAX startklar für eine breitere Vermarktung. Adressiert wird die Zielgruppe unberatener Privatpersonen mit einfacheren Steuerfällen, die für DATEV-Mitglieder wirtschaftlich weniger interessant sind. Im Fokus der Kampagne bleiben jüngere Menschen in Ausbildung oder Berufseinstieg. Das übergeordnete Ziel der DATEV hat sich nicht verändert: über KLARTAX zukünftige Mandate früh zu binden und bei veränderter Lebens- und Steuersituation über SmartExperts an eine geeignete Beraterin oder einen geeigneten Berater zu vermitteln.

„Die im Rahmen der Satzungsänderung getroffene, strategische Entscheidung zur langfristigen Absicherung des ‚Brot- und Buttergeschäfts‘ der Einkommensteuerdeklaration für unsere Mitglieder war vorausschauend richtig“, erklärt DATEV-COO Julia Bangerth. Dies zeige sich an der Marktentwicklung in diesem Segment. „Zunehmend positionieren Wettbewerber aggressiv ihre Lösungen, um entweder die Steuerberaterinnen und Steuerberater damit schrittweise zu ersetzen oder sie über ihren Zugang zum Kunden als anonyme Dienstleister einzusetzen und darüber die Konditionen zu diktieren“, so Bangerth weiter. 

KLARTAX nutzen

Vor diesem Hintergrund gilt es jetzt, die Aspekte, die KLARTAX vom Wettbewerb unterscheiden, weiter als Alleinstellungsmerkmale auszubauen. Neben der klaren Positionierung für den Berufsstand bedeutet der einzigartige Zugang zu den Mitgliedern über die Genossenschaft ein solches Alleinstellungsmerkmal. Aus diesem Grund lagen die Entwicklungsschwerpunkte der letzten Jahre auf der Erreichung der Marktreife der App und in der Schaffung von technologischen und funktionalen Voraussetzungen für die zukünftige Integration der Anwendung in die Tools und Prozesse der Beraterinnen und Berater. Darauf aufsetzend wird aktuell an neuen, prozessunterstützenden Services gearbeitet. Konkret sind das Lösungen zum besseren Onboarding neuer Mandate, die komfortable Vorerfassung von Bewegungsdaten, aber auch der Ausbau der bereits realisierten Schnittstelle zu Meine Steuern.

KLARTAX präsentiert sich Anfang 2022 sowohl mit Blick auf den steuerlichen Umfang als auch bei der Nutzerführung als eine deutlich reifere Anwendung“, meint Stefan Gentsch, bei der DATEV eG verantwortlich für die Entwicklung von KLARTAX. Die App sei mittlerweile in der Lage den Anwenderinnen und Anwendern ein durchgängig gutes Nutzererlebnis zu bieten. „Das Angebot richtet sich an unberatene Privatpersonen, die ihre Steuererklärung selbst erstellen möchten und eignet sich dabei sowohl für Singles als auch für Verheiratete mit und ohne Kinder“, führt Gentsch weiter aus.

Ein besonderes Augenmerk liegt bei der Vermarktung auch auf der Berücksichtigung derjenigen, die im Steuerjahr 2021 Kurzarbeitergeld bezogen haben. Diese besonders von der Corona-Krise belastete Zielgruppe übermittelt ihre Steuererklärung 2021 kostenlos mit KLARTAX an das jeweils zuständige Finanzamt.

KLARTAX vermarkten

Die Vermarktungsmaßnahmen werden ausschließlich über Online-Kanäle an die relevanten Zielgruppen ausgespielt und bestehen aus zielgruppenspezifischen Werbeclips sowie Text- und Bildkombinationen. Ziel der Kampagne ist der Aufbau einer signifikanten Basis an Nutzerinnen und Nutzern, deren Feedback und Nutzungsverhalten der Lösung den letzten Schliff geben soll. „In den ersten Wochen der Vermarktungsaktivitäten gilt es, ausreichend Erfahrungen und Feedback zu sammeln, um bei Bedarf nachzusteuern oder bei produktbezogenen Themen reagieren zu können“, erklärt Stefan Gentsch das Vorgehen. „Ist diese erste Phase abgeschlossen, werden in einer nächsten Stufe Maßnahmen durchgeführt, die die DATEV-Mitglieder einbinden.“

Diese Maßnahmen enthalten konkrete Vorteile auch für die DATEV-Mitglieder. So bietet ein StB-Voucher DATEV-Mitgliedern eine Angebotsmöglichkeit an geeignete Interessenten, etwa bei ESt-Anfragen, für die eine klassische Mandatsbeziehung nicht in Frage kommt. Wenn die so gewonnene KLARTAX-Anwenderin oder der so gewonnene KLARTAX-Anwender die Kanzlei in KLARTAX hinterlegt, erhält diese Person eine 50- prozentige Reduzierung auf die Kosten der Übermittlung zum Finanzamt. Gleichzeitig wird KLARTAX so zum echten Bindungsinstrument: Wenn die Anwenderin oder der Anwender irgendwann Unterstützung benötigt, ist die Kanzlei bereits hinterlegt.

Durch die Bereitstellung eines Informationspakets zum Thema Kurzarbeitergeld können Kanzleien darüber hinaus Mandantinnen und Mandanten ein Unterstützungsangebot an die Hand geben, wenn eine Umsetzung mit KLARTAX für deren betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich ist. Entsprechendes Informationsmaterial zu diesen Maßnahmen wird den Mitgliedern in den nächsten Wochen zur Verfügung gestellt. Interessenten, die hier schon vor dem Ende der Testphase teilnehmen oder mehr Informationen erhalten möchten, können sich gern unter klartax@service.datev.de melden.

Mehr dazu

KLARTAX – die Selbstdeklarationslösung der DATEV unter www.datev.de/klartax

Zum Autor

Dietmar Zeilinger

Redaktion DATEV magazin

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