EU-Recht - 2. Dezember 2021

Allgemeine Ausrichtung zur Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR)

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 02.12.2021

Der Rat der EU hat am 24.11.2021 eine allgemeine Ausrichtung zur Markets in Crypto Assets Regulation (MiCAR) erzielt. Diese Einigung bildet das Verhandlungsmandat des Rates für die Trilogverhandlungen mit dem EU-Parlament. Nun muss noch eine Einigung des EU-Parlaments abgewartet werden.

Die EU-Kommission stellte 2020 das Paket zur Digitalisierung des Finanzsektors (Digital Finance Package) vor, in dem die MiCAR enthalten war. Die MiCAR soll die Ausgabe von Kryptowerten, sowie die Zulassung von Anbietern von Kryptowerten regulieren und somit mehr Rechtssicherheit im Bereich der Kryptowerte schaffen. Die Regelung betrifft insbesondere Provider, Issuer und Handelsplattformen von Kryptowerten, aber auch Kryptowert-Dienstleister.

Die vorliegende allgemeine Ausrichtung des Rates weicht nicht sehr stark von dem EU-Kommissionsvorschlag im vergangenen Jahr ab. Die vorgeschlagenen Pflichten für die Ausgabe von Kryptowerten bleiben annähernd identisch.

Folgende relevante Änderungen sieht die Ratsposition im Vergleich zum EU-Kommissionsentwurf dennoch vor:

  • Das Portfolio Management der Kryptowerte soll ebenfalls in der MiCAR reguliert werden.
  • Die Marketing Kommunikation soll zusammen mit dem Whitepaper veröffentlicht werden.
  • Ein neuer Artikel 19b sieht vor, dass anlagenbezogene (asset-referenced) Token nicht als Tauschmittel verwendet werden sollen. Daher dürfen die Transaktionen anlagenbezogener Token eine Anzahl von 1 Mio. Transaktionen im Wert von 200 Mio. Euro nicht übersteigen.
  • Die Schwellenwerte für signifikante Token wurden erhöht: Der Rat schlägt Schwellenwerte von 10 Mio. statt 2 Mio. Kunden, eine Marktkapitalisierung von 5 statt 1 Mrd. Euro, sowie mindestens 1,5 Mio. tägliche Geschäfte im Wert von 500 Mio. Euro vor.

Weiterer Verlauf

Perspektivisch sollen die Trilogverhandlungen mit dem EU-Parlament im Beisein der EU-Kommission zur MiCAR noch im ersten Quartal 2022 beginnen. Es ist davon auszugehen, dass bis zum Sommer eine Einigung erzielt wird. Nach der Verabschiedung ist allerdings mit einer längeren Umsetzungsfrist zu rechnen. Die EU-Kommission hat sich für eine 18-monatige und der Rat für eine 24-monatige Frist ausgesprochen, weshalb die MiCAR voraussichtlich erst ab 2024 gelten wird.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel