EU-Recht - 29. November 2021

EU stärkt Europäischen Forschungsraum mit Pakt für Forschung und Innovation

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 26.11.2021

Die EU ist bei der Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums (EFR) in den Mitgliedstaaten mit der Annahme des Pakts für Forschung und Innovation einen entscheidenden Schritt vorangekommen. Der Rat der Europäischen Union hat am 26.11.2021 eine entsprechende Empfehlung der Kommission vom Juli sowie Schlussfolgerungen zur künftigen Governance des Europäischen Forschungsraums angenommen.

Margrethe Vestager, die für das Ressort „Ein Europa für das digitale Zeitalter“ zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin, begrüßte die Annahme und erklärte: „Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten kommen wir nun beim Pakt für Forschung und Innovation sowie einer effizienten Governance-Struktur für den neuen Europäischen Forschungsraum voran. Nachdem wir jetzt unsere gemeinsamen Werte und unsere strategischen Prioritäten für Forschung und Innovation festgelegt haben, wird es für uns einfacher, unsere Forschungs- und Innovationsanstrengungen zu bündeln und innovative, nachhaltige Lösungen auf den Markt zu bringen.“

Mariya Gabriel, EU-Kommissarin für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend, ergänzte: „Die Annahme des Pakts für Forschung und Innovation und der Schlussfolgerungen des Rates ist ein großer Schritt für unser Ziel, einen zukunftsfähigen Europäischen Forschungsraum zu schaffen.“ Die in der politischen Agenda für den EFR dargelegten konkreten Maßnahmen würden dabei helfen, die Herausforderungen des Pakts in den nächsten drei Jahren zu bewältigen, insbesondere des grünen und digitalen Wandels. „Mit dem neuen Governance-Rahmen können wir noch enger mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern zusammenarbeiten, um einen einheitlichen, grenzenlosen Markt für Forschung, Innovation und Technologie zu schaffen“, so die Forschungskommissarin.

Mit dem Pakt für Forschung und Innovation werden gemeinsame Werte und Grundsätze für Forschung und Innovation in Europa festgelegt, etwa die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung sowie die Mobilität von Forschenden und der Austausch von Wissen. Ferner werden 16 gemeinsame Schwerpunktbereiche für gemeinsame Maßnahmen skizziert – von der Förderung einer offenen Wissenschaft für einen schnelleren Austausch von Wissen und Daten bis hin zur Stärkung der wissenschaftlichen Führungsrolle und Exzellenz der Europäischen Union unter Einbeziehung aller europäischen Regionen und Bürgerinnen und Bürger.

Gleichzeitig wird in den Schlussfolgerungen des Rates auf die erste politische europäische Forschungsagenda verwiesen, in der 20 freiwillige Maßnahmen für die nächsten drei Jahre festgelegt sind. Zu diesen Maßnahmen gehören die Förderung attraktiver und nachhaltiger Laufbahnen in der Forschung, die Heranführung der Bürgerinnen und Bürger an die Wissenschaft und die Verbesserung des EU-weiten Zugangs zu Exzellenz.

Der Pakt und die Schlussfolgerungen enthalten eine neue Vision und neue Prioritäten, bekräftigen das Engagement der EU und der Mitgliedstaaten für den Europäischen Forschungsraum und schaffen für ihn eine neue Verwaltungsstruktur. Sie sind ein wichtiger Meilenstein bei der Verwirklichung des „neuen Europäischen Forschungsraums für Forschung und Innovation“.

Der Pakt für Forschung und Innovation (FuI) zeugt vom Ehrgeiz Europas für Reformen zur Förderung von Forschung und Innovation und schafft die Grundlage für eine vereinfachte Koordinierung mit den Mitgliedstaaten und einen aktualisierten Überwachungsmechanismus zur Bewertung der erzielten Fortschritte. Mit der neuen Governance für den Europäischen Forschungsraum (EFR) wird die derzeitige Struktur verbessert und somit eine engere Zusammenarbeit und Koordinierung der Politik in der gesamten EU und in ihren Mitgliedstaaten ermöglicht. Dazu gehört die Ausarbeitung der ersten politischen Agenda für den EFR mit konkreten Maßnahmen für die nächsten drei Jahre. Die im Pakt festgelegten prioritären Aktionsbereiche bieten einen stabilen Rahmen für Aktualisierungen der gemeinsamen politischen Agenda für den EFR nach 2024.

Das künftige EFR-Forum – eine Expertengruppe der Kommission, die sich aus Vertretern der Kommission und der Mitgliedstaaten zusammensetzt – wird Anfang 2022 eingerichtet. Im Rahmen des EFR-Forums werden die Mitgliedstaaten und die Kommission die Durchführung der EFR-Maßnahmen gemeinsam konzipieren und koordinieren, künftige Aktualisierungen der politischen Agenda für den EFR vorbereiten und die Einbeziehung der mit „Horizont Europa“ assoziierten Länder, weiterer relevanter Drittländer und der Interessenträger sicherstellen. Darüber hinaus wird bis Mitte 2022 das neue EFR-Überwachungssystem eingerichtet, das einen Anzeiger (Scoreboard), ein Dashboard und eine Online-Plattform für politische Maßnahmen vorsieht.

Quelle: EU-Kommission