Telekommunikationsgesetz - 26. November 2021

Schnellere Warnungen im Katastrophenfall: Bundesrat stimmt zu

Bundesrat, Mitteilung vom 26.11.2021

Der Bundesrat hat am 26. November 2021 einer Regierungsverordnung zum so genannten Cell Broadcast zugestimmt. Diese Technologie ermöglicht es, im Katastrophenfall schneller Warnungen über Mobilfunknetze zu verbreiten – eine Lehre aus dem verheerenden Juli-Hochwasser. Warnungen über Cell Broadcast erreichen automatisch alle Mobilfunkteilnehmer, die mit ihrem Endgerät in einer Mobilfunkzelle eingebucht sind, ohne dass es besonderer Apps bedarf.

Konkretere Anforderungen und Rahmenbedingungen

Rechtsgrundlage für die Verordnung ist eine Änderung im Telekommunikationsgesetz, die Bundestag und Bundesrat bereits im Sommer verabschiedet hatten und die zum 1. Dezember 2021 in Kraft tritt.

Bevor mit der Umsetzung der neuen gesetzlichen Pflichten der Mobilfunkbetreiber und insbesondere mit der Implementierung der Cell-Broadcast-Technologie in den öffentlichen Mobilfunknetzen begonnen werden kann, sind nach Angaben der Bundesregierung zunächst konkretisierende Anforderungen des gesetzlich geforderten Leistungsumfangs und Rahmenbedingungen festzulegen. Ziel ist es, Planungssicherheit für die betroffenen Unternehmen herzustellen und die fehlerfreie Aussendung von Warnungen an die Mobilfunkendgeräte zu gewährleisten – im Einklang mit dem europäischen System EU-Alert. Die Verordnung dient zugleich der Umsetzung der Vorgaben des Artikels 110 der Richtlinie (EU) 2018/1972 an ein öffentliches Warnsystem.

Später folgen noch weitere technische Detailregelungen in einer Technischen Richtlinie der Bundesnetzagentur.

Eilverfahren

Auf Bitten der Bundesregierung hat sich der Bundesrat in verkürzter Frist mit der Regierungsverordnung befasst. Ziel ist es, den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August 2021 rasch umzusetzen: Damals hatten die Regierungschefs und Regierungschefinnen der Länder mit der Bundeskanzlerin vereinbart, die für den Katastrophenschutz bestehende Warninfrastruktur schnellstmöglich um reichweitenstarke Warnungen der Bevölkerung mittels Cell Broadcast zu ergänzen.

Baldiges Inkrafttreten geplant

Die Verordnung soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Wann dies geschieht, entscheidet die Bundesregierung, da sie die Veröffentlichung organisiert.

Quelle: Bundesrat