EU-Recht - 26. November 2021

Kapitalmarktunion: Kommission möchte europäische Kapitalmärkte stärken

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 25.11.2021

Die Europäische Kommission will die Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten von Unternehmen in der gesamten EU verbessern und dafür sorgen, dass Europäerinnen und Europäer ihre Ersparnisse und Investitionen bestmöglich nutzen können. Dafür hat sie am 25.11.2021 mehrere Maßnahmen zur Stärkung der europäischen Kapitalmärkte verabschiedet. Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident für eine Wirtschaft im Dienste der Menschen, sagte: „Europa braucht dynamische und integrierte Kapitalmärkte, um die Realwirtschaft anzukurbeln und sich nach der COVID-19-Krise wieder zu erholen. Die heutigen Vorschläge bringen uns der Schaffung der Kapitalmarktunion einen wichtigen Schritt näher. Für das Wirtschaftswachstum in der EU ist dies von großer Bedeutung.“

Exekutiv-Vizepräsident Dombrovskis erklärte, wie die Vorschläge die Schaffung der Kapitalmarktunion unterstützen: „Wir erreichen dies, indem wir den Zugang zu Unternehmens- und Handelsdaten verbessern und die Investitionen auf unsere Nachhaltigkeits- und Digitalprioritäten ausrichten. Der Schwerpunkt des heute vorgelegten Pakets liegt auf der Unterstützung kleiner Unternehmen auf kleinen Kapitalmärkten, damit sie leichter Finanzierungsquellen finden und Zugang zu ihnen erhalten. Zudem stärkt es die internationale Wettbewerbsfähigkeit der EU als Handelsstandort.“

Die Vorschläge gehen auf den vor einem Jahr vorgestellten Aktionsplan zur Kapitalmarktunion 2020 zurück. Sie werden zur wirtschaftlichen Erholung Europas von der COVID-19-Krise sowie zum digitalen und grünen Wandel beitragen. Darüber hinaus hat die Kommission in einer Mitteilung dargelegt, welche Maßnahmen sie nächstes Jahr ergreifen wird, um den Markt anzukurbeln.

Das sind die vier angenommenen Legislativvorschläge:

1. Der einheitliche europäische Zugangspunkt (European Single Access Point – ESAP): Daten für Anleger nur einen Klick entfernt

Der ESAP wird eine zentrale Anlaufstelle für öffentliche Finanz- und nachhaltigkeitsbezogene Informationen über EU-Unternehmen und EU-Anlageprodukte bieten. Unternehmen sind dadurch sichtbarer für Anleger und können neue Finanzierungsquellen erschließen. Dies ist besonders wichtig für kleine Unternehmen auf kleinen Kapitalmärkten, da sie so leichter in das Blickfeld von Anlegern in der ganzen EU und weltweit geraten. Auch von Unternehmen veröffentlichte nachhaltigkeitsbezogene Informationen sind über den ESAP verfügbar, wodurch die Ziele des europäischen Grünen Deals unterstützt werden. Als gemeinsamer Datenraum ist der ESAP ein Eckpfeiler der Digitalstrategie der EU und der Strategie für ein digitales Finanzwesen.

2. Überarbeitung der Verordnung über europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF): Förderung langfristiger Investitionen, auch durch Kleinanleger

Mit der am 25.11.2021 vorgelegten Überarbeitung wird die Attraktivität europäischer langfristiger Investmentfonds für Anleger erhöht und ihre Rolle als ergänzende Finanzierungsquelle für EU-Unternehmen gestärkt. Außerdem wird es Kleinanlegern erleichtert, in solche Investmentfonds zu investieren, insbesondere durch die Abschaffung der Mindestinvestitionsschwelle von 10.000 Euro bei gleichzeitiger Gewährleistung eines starken Anlegerschutzes. Da ELTIF so konzipiert sind, dass sie Finanzmittel in langfristige Investitionsvorhaben lenken, sind sie gut geeignet, um die Finanzierung des grünen und digitalen Wandels zu unterstützen.

3. Überarbeitung der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD)

Die am 25.11.2021 vorgelegten Änderungen werden die Effizienz und Integration des Marktes für alternative Investmentfonds verbessern. Mit dem Vorschlag werden die Vorschriften für Fonds, die Unternehmen Darlehen gewähren, harmonisiert. Dies wird die Kreditvergabe an die Realwirtschaft erleichtern und gleichzeitig den Anlegerschutz verbessern und die Finanzstabilität gewährleisten. Zudem werden in der überarbeiteten Fassung die Regeln für die Befugnisübertragung präzisiert. Die EU-Vorschriften über die Befugnisübertragung ermöglichen es Fondsverwaltern, Fachwissen aus Drittländern zu beschaffen. Die heute vorgelegte Überarbeitung wird sicherstellen, dass es einen angemessenen Informationsaustausch und eine angemessene Koordinierung zwischen den EU-Aufsichtsbehörden gibt, damit die Anleger und die Finanzstabilität besser geschützt sind.

4. Überarbeitung der Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR): Mehr Transparenz durch Einführung eines „europäischen konsolidierten Datentickers“ für einen leichteren Zugang aller Anleger zu Handelsdaten

Die am 25.11.2021 vorgeschlagenen Anpassungen der EU-Handelsregeln werden für mehr Transparenz auf den Kapitalmärkten sorgen. Ein „konsolidierter europäischer Datenticker“ soll Anlegern Zugang zu fast in Echtzeit bereitgestellten Handelsdaten für Aktien, Anleihen und Derivate an allen Handelsplätzen in der EU verschaffen. Bisher ist dieser Zugang auf eine Handvoll professioneller Anleger beschränkt. Durch die heute vorgelegte Überarbeitung werden ferner die Wettbewerbsbedingungen für Börsen und Investmentbanken weiter angeglichen. Darüber hinaus wird die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Handelsplätzen in der EU gefördert, indem die Regel des offenen Zugangs abgeschafft wird.

Aufbauend auf den im Aktionsplan zur Kapitalmarktunion von 2020 angekündigten Maßnahmen wird die Kommission 2022 weitere Maßnahmen zur Kapitalmarktunion ergreifen, darunter die Unterbreitung eines Vorschlags zur Notierung, einen Rahmen für offenes Finanzwesen, eine Initiative zu Unternehmensinsolvenzen und einen Rahmen für finanzielle Allgemeinbildung.

Weiteres Vorgehen

Alle Teile des Legislativpakets werden nun im Europäischen Parlament und im Rat erörtert. Da die Zeit drängt, ersucht die Kommission die beiden gesetzgebenden Organe, so bald wie möglich mit der Arbeit an diesen Vorschlägen zu beginnen.

Quelle: EU-Kommission