Bewertungsgesetz - 25. November 2021

BFH: Steuerbegünstigung für ein Familienheim bei Zuerwerb

BFH, Urteil II R 46/19 vom 06.05.2021

Leitsatz

  1. Erwirbt ein Steuerpflichtiger von Todes wegen eine Wohnung, die an seine selbst genutzte Wohnung angrenzt, kann dieser Erwerb als Familienheim steuerbegünstigt sein, wenn die hinzuerworbene Wohnung unverzüglich zur Selbstnutzung bestimmt ist.
  2. Der wegen der Beseitigung eines gravierenden Mangels eintretende Zeitverzug steht der unverzüglichen Selbstnutzung nicht entgegen, wenn der Erwerber den Baufortschritt angemessen fördert.

Quelle: BFH