Bewertungsgesetz - 25. November 2021

BFH: Keine Abzinsung einer aufschiebend bedingten Last

BFH, Urteil II R 26/19 vom 15.07.2021

Leitsatz

  1. Eine aufschiebend bedingte Last ist auf den Zeitpunkt des Bedingungseintritts zu bewerten.
  2. Der Kapitalwert von lebenslänglichen Leistungen wird mit dem bei Bedingungseintritt geltenden Vervielfältiger berechnet.
  3. Eine Abzinsung der aufschiebend bedingten Last für die Schwebezeit zwischen dem Rechtsgeschäft und dem Bedingungseintritt findet nicht statt.

Quelle: BFH