Grundsteuer - 25. November 2021

Landtag beschließt mit großem Zuspruch bayerische Grundsteuer

FinMin Bayern, Pressemitteilung vom 24.11.2021

Füracker: Bayerische Grundsteuer ist Musterbeispiel für Transparenz und Entbürokratisierung

„Die Verabschiedung des Bayerischen Grundsteuergesetzes durch den Landtag ist ein historischer Moment. Zum ersten Mal seit über 75 Jahren wird ein wichtiges Steuergesetz auf Landesebene geregelt. Die neue bayerische Grundsteuer ist ein bedeutender Erfolg für den Freistaat und ein gutes Ergebnis für alle Bürger, Unternehmen und Kommunen. Überall wird Entbürokratisierung gefordert – unsere bayerische Einfachgrundsteuer setzt diese Forderung mustergültig um. Bayerns Flächenmodell ist transparent und nachvollziehbar. Wir setzen damit auch ein starkes Signal für alle bayerischen Städte und Gemeinden, die fest auf die konjunkturunabhängigen und krisensicheren Steuereinnahmen von jährlich rund 1,9 Milliarden Euro bauen! Eine wertabhängige Grundsteuer lehnen wir entschieden ab. Sie ist der Einstieg in eine verkappte Vermögensteuer und regelmäßige Wertermittlungen führen zu Steuererhöhungen durch die Hintertür“, so Finanz- und Heimatminister Albert Füracker zum Beschluss des Grundsteuergesetzes durch den Bayerischen Landtag (am 23.11.). „Wir erhalten unseren Kommunen eine dauerhafte und stabile Einnahmequelle, gleichzeitig halten wir den Aufwand für alle Beteiligten – Bürger wie Verwaltung – möglichst gering“, so Füracker.

Bayern hat sich für eine Länderöffnungsklausel stark gemacht, deren Einführung Ende 2019 es den Ländern erlaubt, eigene Grundsteuergesetze zu erlassen. Der von der Staatsregierung im Mai eingebrachte Gesetzentwurf hat im Landtag großen Zuspruch erhalten. Die Grundsteuer B (nicht landwirtschaftlich genutzte Grundstücke) im Freistaat wird ab 2025 ausschließlich an den physischen Größen Grundstücks- und Gebäudefläche sowie der Nutzung der Flächen ausgerichtet. Diese Daten lassen sich in der Regel leicht ermitteln; regelmäßige, aufwändige und teure Neuermittlungen werden vermieden. Nach wie vor entscheiden die Gemeinden durch die Festsetzung der Hebesätze letztverantwortlich über die konkrete Grundsteuerhöhe.

Quelle: FinMin Bayern