WPK, Mitteilung vom 16.07.2021
Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) hat auf ihrer Internetseite die Verlautbarung Nr. 12 vom 9. Juli 2021 – Liste zur Durchführung von Auswahlverfahren nach Art. 16 Verordnung (EU) Nr. 537/2014 – veröffentlicht.
Die APAS ist verpflichtet, zur Durchführung eines transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens jährlich eine Liste von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften zu veröffentlichen, die gesetzliche Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse durchgeführt haben.
Eine Liste der Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften für die Durchführung von Auswahlverfahren steht auf der Internetseite der WPK zur Verfügung.
Quelle: WPK