Tabaksteuer - 10. Juni 2021

Finanzausschuss beschließt Tabaksteuererhöhung

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 09.06.2021

Rauchen wird teurer. Der Finanzausschuss des Bundestags beschloss am 09.06.2021 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts (19/28655). Für den Gesetzentwurf stimmten in der Sitzung unter Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) die Fraktionen von CDU/CSU und SPD, dagegen stimmten die Fraktionen von AfD, FDP und Linke bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen. Vier Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen wurden angenommen. Zwei Entschließungsanträge der FDP, ein Entschließungsantrag der Grünen sowie ein Antrag der FDP (19/29210) wurden abgelehnt.

E-Zigaretten und Tabakerhitzer sollen von 2022 an höher besteuert werden. Die Steuer auf herkömmliche Zigaretten, Zigarren und Zigarillos soll ebenfalls erhöht werden. Nikotinhaltige Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten sollen künftig der Tabaksteuer unterworfen werden, bisher gilt für sie die Umsatzsteuer. Für erhitzten Tabak soll eine zusätzliche Steuer eingeführt werden, sodass er künftig wie Zigaretten besteuert wird.

Die Änderungsanträge sahen neben einer höheren Besteuerung auch weniger Erhöhungsschritte vor, im Einzelnen unter anderem eine Anpassung der Steuertarife für Zigaretten und Feinschnitt. Je Zigarette ist eine Erhöhung auf 12,28 Cent geplant, statt bisher 11,1 Cent. Statt fünf Erhöhungsstufen soll es vier Stufen über einen Zeitraum von fünf Jahren geben. Zudem ist Teil der Änderungsanträge eine Erweiterung der Besteuerung von Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten um nikotinfreie Substanzen und eine Umstellung der Besteuerungsgrundlage von Milligramm Nikotin auf Millimeter der Substanz. Außerdem soll eine zusätzliche Steuer für Wasserpfeifentabak eingeführt werden.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 774/2021