EU-Recht - 10. Juni 2021

Rahmen für eine europäische digitale Identität vorgestellt

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 09.06.2021

Am 03.06.2021 hat die EU-Kommission einen Bericht zur Evaluation der eIDAS-Verordnung, einen Rahmen für eine europäische digitale Identität (EUid) sowie eine Empfehlung für eine gemeinsame Toolbox im Hinblick auf eine EUid präsentiert (alle drei Dokumente finden sich hier).

Evaluation der eIDAS-Verordnung

In ihrem Bericht zur Evaluation konstatiert die EU-Kommission, dass die eIDAS verbesserungsbedürftig sei. Sie sei nicht für den privaten Sektor ausgelegt und decke nicht die Bereitstellung elektronischer Attribute ab, wie z. B. ärztliche Bescheinigungen oder berufliche Qualifikationen. Darüber hinaus gebe es eine unzureichende Verfügbarkeit notifizierter eID-Lösungen in der Union. Schließlich entspreche die eIDAS nicht den aktuellen Marktanforderungen, wie z.B. die Einschränkung der Identitätsdaten auf das notwendige Minimum.

Die europäische digitale Identität – Änderung der eIDAS-Verordnung

Mit der parallel vorgestellten Änderung der eIDAS-Verordnung möchte die EU-Kommission auf die oben skizzierten Entwicklungen reagieren. Der Verordnungsvorschlag sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat 12 Monate nach seinem Inkrafttreten mindestens ein elektronisches Identifizierungssystem anbieten muss.

Herzstück des Vorschlages ist die Bestimmung, dass jeder Mitgliedstaat 12 Monate nach dem Inkrafttreten seinen Bürgern eine European Digital Identity Wallet (EUid-Wallet) zur Verfügung stellen muss. Die EUid-Wallet ist ein Produkt und ein Dienst, der es dem Nutzer ermöglicht, Identitätsdaten, Credentials und Attribute, die mit seiner Identität verknüpft sind, zu speichern, sie Parteien auf Anfrage zur Verfügung zu stellen und sie für die Authentifizierung, online und offline, zu nutzen.

Schließlich legt die EU-Kommission mit dem Entwurf einen Rechtsrahmen für elektronische Archivierung und elektronische Beglaubigung von Attributen, für die Verwaltung von elektronischen Fernsignatur- und Siegelerstellungseinheiten und elektronischen Ledgern fest.

Die technischen Spezifikationen und Standards sollen mittels Durchführungsrechtsakten sechs Monate nach Inkrafttreten der Verordnung festgelegt werden.

Zur Verabschiedung bedarf es der Einigung zwischen EU-Parlament und Rat. Die Verordnung würde unmittelbar nach ihrem Inkrafttreten EU-weit gelten. Bis zum 04.08.2021 haben Stakeholder Zeit, sich an einer parallel gestarteten Konsultation der EU-Kommission zu beteiligen.

Empfehlung zur EUid-Toolbox

Um die technischen Spezifikationen und Standards des europäischen Rahmens für die digitale Identität zu erarbeiten, sieht die EU-Kommission vor, dass die Mitgliedstaaten zusammen mit der EU-Kommission eine Toolbox erarbeiten. Neben den technischen Spezifikationen und Standards soll die Toolbox auch Best Practices und Leitlinien enthalten. Die Toolbox dient als Grundlage für die Umsetzung der Verordnung. Bis Ende 2022 will sich die EU-Kommission mit den Mitgliedstaaten auf den Inhalt der Toolbox einigen.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel