Prüfung - 14. Mai 2021

BaFin: Aufsichtsschwerpunkte 2021

WPK, Mitteilung vom 12.05.2021

Am 4. Mai 2021 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihre Aufsichtsschwerpunkte 2021:

  • Umgang mit den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die beaufsichtigten Unternehmen und die Finanzmärkte;
  • pandemiebedingte IT- und Cyberrisiken aufgrund vermehrter digitaler Angebote der Finanzinstitute;
  • kollektiver Verbraucherschutz aufgrund zunehmend digitaler Geschäftsmodelle mit entsprechend veränderten Zugangs- und Kommunikationskanälen für Kunden;
  • weitere Themen des Jahres 2020, die 2021 nicht explizit als BaFin-weite Themen fortgeschrieben werden, verfolgen die einzelnen Geschäftsbereiche eigenständig weiter.

Für den Berufsstand relevant sind insbesondere folgende Themen:

  • Geschäftsbereich Bankenaufsicht (Seite 25): „Zudem plant die BaFin, im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen bei Kreditinstituten vermehrt Prüfungsschwerpunkte gemäß § 30 Kreditwesengesetz (KWG) zu Kreditrisiken zu setzen“.
  • Geschäftsbereich Versicherungsaufsicht (Seite 35): Im Rahmen der Risikofrüherkennung „wird sich die Aufsicht mit der Frage beschäftigen, wie es um die Informationspflichten von Abschlussprüfern bei bestandsgefährdenden Risiken steht. Die BaFin verfolgt damit das Ziel, Standards zu § 132 VAG [Feststellung und Anzeige einer sich verschlechternden finanziellen Lage] und zur Klärung der Mitteilungspflicht des Abschlussprüfers nach § 341k Absatz 3 HGB zu erarbeiten und zu veröffentlichen“. Letztgenannte Mitteilungspflicht betrifft bei der Prüfungsdurchführung festgestellte Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder bestands- oder entwicklungsgefährdende Tatsachen ebenso, wie schwerwiegende Gesetzes-, Vertrags- oder Satzungsverstöße der gesetzlichen Vertreter oder Arbeitnehmer (§ 321 Abs. 1 Satz 3 HGB).
  • Auch die Umsetzung der neuen Vorgaben für Wertpapierfirmen, die im Juni 2021 in Kraft treten, stellt einen der Aufsichtsschwerpunkte 2021 dar (Seite 39).

Quelle: WPK