Rechnungslegung - 30. April 2021

Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Europäischen Union

WPK, Mitteilung vom 29.04.2021

Die Kommission der Europäischen Union hat am 21. April 2021 einen Richtlinienvorschlag zur Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. Der Vorschlag trägt dem gestiegenen Bedarf an nachhaltigkeitsbezogenen Informationen Rechnung und möchte die Nachhaltigkeitsberichterstattung mit den Zielen des europäischen Green Deals in Einklang bringen.

Eine Verbesserung der Berichtsqualität soll unter anderem durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

  • Ausweitung des Geltungsbereichs der Richtlinie auf alle großen Unternehmen sowie börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen. Durch diese Ausweitung würden statt bisher 11.000 Unternehmen zukünftig rund 50.000 Unternehmen verpflichtet, Nachhaltigkeitsangaben zu veröffentlichen.
  • Ausschließliche Verortung der nichtfinanziellen Berichterstattung im Lagebericht.
  • Ausführlichere Berichterstattung über die Geschäftsstrategie und deren Verknüpfung mit den Nachhaltigkeitszielen/-risiken.
  • Klarstellung des Konzepts der „doppelten Wesentlichkeit“, wonach die Unternehmen nicht nur angeben müssen, wie Nachhaltigkeitsaspekte ihre Tätigkeiten beeinflussen (outside-in), sondern auch wie sich die Unternehmenstätigkeiten auf Menschen und Umwelt auswirken (inside-out).
  • Ausarbeitung von EU-Standards, die mit den Zielen des Europäischen Green Deals, der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten und der Taxonomie-Verordnung im Einklang stehen. Die Standards sollten alle wesentlichen Elemente von internationalen Standards beinhalten, können aber über diese hinausgehen. Für kleine und mittlere Unternehmen sollen eigene Standards abgeleitet werden.
  • Offenlegung der Jahresabschlüsse und Lageberichte im XHTML-Format und Tagging der Nachhaltigkeitsinformationen.
  • Pflicht zur Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung, zunächst mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance). Nach der Entwicklung spezifischer Prüfungsstandards soll die Prüfung mit hinreichender Sicherheit (Reasonable Assurance) erfolgen.

Auf Grundlage des Richtlinienvorschlags werden das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten den endgültigen Rechtstext aushandeln. Parallel dazu wird die European Financial Reporting Advisory Group mit Entwürfen von Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung beginnen.

Die Planungen sehen vor, dass die Unternehmen die Standards erstmals bei Ihrer Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2023 anwenden sollen.

Quelle: WPK