EU-Recht - 14. April 2021

Entschließung des EU-Parlaments zur Datenstrategie

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 13.04.2021

Am 25.03.2021 wurde die Entschließung des EU-Parlaments zur europäischen Datenstrategie angenommen. Die Entschließung für die Datenstrategie vom 19.02.2020 ist als Eigeninitiative unverbindlich, trotzdem wird die EU-Kommission die Entschließung wahrscheinlich innerhalb von drei Monaten überprüfen. Besonders thematisiert wurde der Data Governance Act sowie das B2B und B2G Datenteilen:

Data Governance Act

  • Das EU-Parlament unterstützt den Data Governance Act ausdrücklich.
  • Die Data Governance und gemeinsame europäische Datenräume sollen auf einer dezentralen Datenbetriebsumgebung aufgebaut sein
  • Europäische Datenräume sollen allen Marktteilnehmern, kommerziellen als auch nichtkommerziellen, sowie Start-ups und KMU, zugänglich sein.
  • Durch APIs soll Interoperabilität zwischen unterschiedlichen Diensten ermöglichen werden.
  • Die Privatwirtschaft und der öffentliche Sektor sollen dabei unterstützt werden, selbst generierte Daten [HJN1] [KL2] zu identifizieren und zu nutzen, als Beispiel wird das Programm Nordic Smart Government genannt.
  • Das EU-Parlament begrüßt die Zertifizierung von Datenmittlern, die für die Organisation von Datenflüssen verantwortlich sein sollen.
  • Datensätze, in denen personenbezogene und nicht-personenbezogene Daten untrennbar miteinander verbunden sind, sollten stets als personenbezogene Daten behandelt werden.

B2B und B2G Datenteilen

  • Eine Verpflichtung zur gemeinsamen Nutzung von B2B-Daten sollen unter besonderen Umständen einsetzen, z. B. bei systematischen Ungleichgewichten in Wertschöpfungsketten.
  • Das EU-Parlament möchte die freiwillige gemeinsame Nutzung von Daten durch einen Rechtsrahmen ermöglichen.
  • Das EU-Parlament fordert die EU-Kommission auf, die Nutzungsrechte in B2B- und B2G Marktumgebungen zu konkretisieren.
  • Durch ein Belohnungssystem sollen Anreize für Unternehmen zum Datenaustausch gegeben werden, wobei Geschäftsgeheimnisse und sensible Daten berücksichtigt werden müssen.
  • Aufforderung der EU-Kommission und der Mitgliedstaaten, die Open Data Richtlinie vollständig umzusetzen, um die Qualität der Daten zu verbessern.
  • Die Liste der hochwertigen Datensätze soll eine Liste von Unternehmensregistern enthalten.
  • Das EU-Parlament unterstützt den freien Datenfluss innerhalb der EU und mit Drittländern, solange Datenschutz, Privatsphäre, Sicherheit und öffentliche Interessen gewahrt bleiben.
  • Es sollen neue Regelungen für die globale digitale Wirtschaft ausgehandelt werden, einschließlich eines Verbots ungerechtfertigter Datenlokalisierungsanforderungen.
  • Die EU-Kommission wird aufgefordert Bedingungen und Umstände für die B2G-Datenweitergabe, unter denen privatwirtschaftliche Akteure verpflichtet sind, Daten an den öffentlichen Sektor weiterzugeben, weiter zu definieren. Obligatorische Systeme für die B2G-Datenweitergabe sollten einen klar definierten Anwendungsbereich und Zeitrahmen haben und auf klaren Verpflichtungen beruhen, damit kein unlauterer Wettbewerb entsteht.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel