Anlegerschutz - 13. April 2021

Stärkung des Anlegerschutzes

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 12.04.2021

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes (19/28166) vorgelegt, mit dem Anleger besser vor zweifelhaften Kapitalmarkt-Investments geschützt werden sollen. Der Entwurf sieht vor, dass der Vertrieb von Vermögensanlagen künftig stärker reguliert wird. Zudem sollen die Kontroll-Kompetenzen der Finanzaufsicht erweitert werden. Das Maßnahmen-Paket war bereits im August 2020 vorgestellt worden.

Das Gesetz verbietet künftig sogenannte Blindpool-Anlagen, also Finanzanlagen, bei denen die konkreten Anlageobjekte bei der Prospekterstellung noch nicht feststehen. Zudem dürfen künftig nur noch beaufsichtigte Berater und Vermittler Vermögensanlagen vertreiben. Die Emittenten von Vermögensanlagen sollen besser überwacht werden. Unabhängige Dritte sollen künftig kontrollieren, wohin Anlegergeld fließt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll bei bedenklichen Produkten umfangreicher als bisher eingreifen können.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 456/2021