Berufsstand - 12. März 2021

Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

WPK, Mitteilung vom 11.03.2021

Mit dem Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts möchte die Bundesregierung die derzeitige Teilrechtsfähigkeit der GbR aufheben und künftig klar unterscheiden zwischen der rechtsfähigen und der nichtrechtsfähigen GbR.

Hatte die WPK zum Referentenentwurf noch umfassender Stellung genommen, konzentriert sich die Stellungnahme zum Regierungsentwurf auf ein Anliegen, das das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer/vereidigten Buchprüfer betrifft. Bereits zum Mauracher (Vor-)Entwurf wurde eine Ergänzung des § 27 Abs. 2 WPO dahingehend angeregt, dass eine GbR nur dann als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft anerkannt werden können soll, wenn diese im Gesellschaftsregister eingetragen ist. Diese Anregung wurde nun wiederholt.

Quelle: WPK