Union der Gleichheit - 3. März 2021

Neue EU-Strategie für Menschen mit einer Behinderung soll mehr Teilhabe garantieren

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 03.03.2021

Die Europäische Kommission will die uneingeschränkte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit einer Behinderung an der Gesellschaft stärken und bisherige Maßnahmen auf europäischer Ebene weiter ausbauen. Dazu hat sie am 03.03.2021 eine Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (2021-2030) vorgelegt. Geplant sind u. a. eine Initiative zur Verbesserung der sozialen Dienste für Menschen mit einer Behinderung, ein Europäischer Behindertenausweis für alle EU-Länder bis 2023 und eine Plattform zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit einer Behinderung in den Mitgliedstaaten.

„Beim europäischen Projekt ging es von Anfang an um die Beseitigung von Barrieren, ganz im Einklang mit der Vision von einer in Vielfalt geeinten Union. Viele Menschen mit einer Behinderung sind jedoch nach wie vor mit Hindernissen konfrontiert, beispielsweise bei der Arbeitssuche oder bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel“, erklärte die für Gleichheitspolitik zuständige EU-Kommissarin Helena Dalli. Sie fügte hinzu: „Menschen mit einer Behinderung sollten an allen Lebensbereichen gleichberechtigt teilhaben können. Selbstbestimmt zu leben, in einem inklusiven Umfeld zu lernen und unter angemessenen Standards zu arbeiten, sind Bedingungen, die wir allen Bürgerinnen und Bürgern garantieren müssen, damit sie sich entfalten und ihr Leben bestmöglich leben können.“

Obwohl in den letzten Jahrzehnten Fortschritte beim Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung, Beschäftigung, Erholung und Teilhabe am politischen Leben erzielt wurden, gibt es nach wie vor viele Hindernisse. Die neue Strategie baut auf ihrer Vorgängerstrategie, der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020, auf und trägt zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte bei, für die die Kommission in dieser Woche einen Aktionsplan annehmen wird, der als Kompass für die Beschäftigungs- und Sozialpolitik in Europa dienen soll.

Verbesserung in den Bereichen gleichberechtigte Teilhabe und Nichtdiskriminierung

In der Zehnjahresstrategie werden Leitinitiativen zu drei Hauptthemen dargelegt:

  • EU-Rechte: Menschen mit einer Behinderung haben das gleiche Recht wie alle anderen EU-Bürgerinnen und -Bürger auch, in ein anderes Land zu ziehen oder am politischen Leben teilzunehmen. Aufbauend auf den Erfahrungen mit dem in acht Ländern laufenden Pilotprojekt wird die Europäische Kommission bis Ende 2023 einen Europäischen Behindertenausweis für alle EU-Länder vorschlagen. Dieser soll die gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern und Menschen mit Behinderungen bei der Wahrnehmung ihres Rechts auf Freizügigkeit unterstützen. Die Kommission wird auch eng mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am Wahlprozess zu gewährleisten.
  • Unabhängige Lebensführung und Autonomie: Menschen mit einer Behinderung haben das Recht, eigenständig zu leben und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben möchten. Um ein unabhängiges Leben und die Inklusion in der Gemeinschaft zu fördern, wird die Kommission Leitlinien entwickeln und eine Initiative zur Verbesserung der sozialen Dienste für Menschen mit Behinderungen einleiten.
  • Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit: Die Strategie zielt darauf ab, Menschen mit einer Behinderung vor jeglicher Form von Diskriminierung und Gewalt zu schützen. Sie soll Chancengleichheit und gleichberechtigten Zugang in den Bereichen Justiz, Bildung, Kultur, Sport und Tourismus gewährleisten. Darüber hinaus muss ein gleichberechtigter Zugang zu allen Gesundheitsdiensten und zur Beschäftigung sichergestellt sein.

Eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ist unmöglich, wenn das physische und das virtuelle Umfeld nicht barrierefrei sind. Dank eines soliden EU-Rechtsrahmens (z. B. europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit, Richtlinie über den barrierefreien Zugang zum Internet, Fahrgastrechte) hat sich der Zugang verbessert. Viele Bereiche fallen jedoch nach wie vor nicht unter die EU-Vorschriften, und es gibt Unterschiede bei der Barrierefreiheit von Gebäuden, öffentlichen Räumen und einigen Verkehrsträgern. Die Europäische Kommission wird daher 2022 das europäische Ressourcenzentrum „AccessibleEU“ (Barrierefreie EU) einrichten, um eine Wissensbasis mit Informationen und bewährten Verfahren zur Barrierefreiheit in allen Bereichen aufzubauen.

Umsetzung der Strategie: enge Zusammenarbeit mit den EU-Ländern und Mainstreaming

Die Verwirklichung der Ziele der Strategie erfordert ein starkes Engagement aller Mitgliedstaaten. Die EU-Länder sind wichtige Akteure bei der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die Kommission wird eine Plattform für das Thema Behinderungen einrichten, um die für die Umsetzung des Übereinkommens zuständigen nationalen Behörden, Organisationen von Menschen mit Behinderungen und die Kommission zusammenzubringen. Dadurch soll die Umsetzung der Strategie unterstützt sowie die Zusammenarbeit und der Austausch bei der Umsetzung des Übereinkommens verbessert werden.

Die Plattform wird über eine umfassende Online-Präsenz verfügen und die Kontinuität der Tätigkeiten gewährleisten. Menschen mit einer Behinderung werden Teil des Dialogs und der Umsetzung der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 sein. Die Kommission wird die Belange von Menschen mit Behinderungen in alle politischen Maßnahmen und wichtigen Initiativen der EU einbeziehen. Da die Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht an Europas Grenzen enden, wird die Kommission diese Rechte weltweit fördern.

Die EU wird Instrumente wie technische Hilfe und Finanzierungsprogramme, Unterstützung über EU-Delegationen, politische Dialoge und Arbeiten in multilateralen Foren nutzen, um Partnerländer bei ihren Bemühungen um die Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit einer Behinderung zu unterstützen und Leitlinien für die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung unter Einbeziehung von Menschen mit einer Behinderung bereitzustellen.

Quelle: EU-Kommission