GWB-Digitalisierungsgesetz - 19. Januar 2021

Mit dem GWB-Digitalisierungsgesetz ein modernes Wettbewerbsrecht für das digitale Zeitalter schaffen

BMWi, Pressemitteilung vom 18.01.2021

Der Bundesrat hat am 18. Januar 2021 das vom Deutschen Bundestag am 14. Januar 2021 in zweiter und dritter Lesung beschlossene GWB-Digitalisierungsgesetz gebilligt.

„Mit dem GWB-Digitalisierungsgesetz schaffen wir ein digitales Wettbewerbsrecht, das klare Spielregeln für die digitalen Märkte aufstellt. Wir machen damit weltweit erstmalig im Wettbewerbsrecht klare Vorgaben für große Digitalunternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung. Wir wollen damit sicherstellen, dass auch auf digitalen Märkten Wohlstand durch Wettbewerb geschaffen wird – zum Wohle der Wirtschaft und der Verbraucherinnen und Verbraucher.“

Bundesminister Peter Altmaier

Neuerungen sind unter anderem:

  • Wesentliches Element des Gesetzes ist die Anpassung der Missbrauchsaufsicht durch die Kartellbehörden an die Herausforderungen der Digitalökonomie. So wird es künftig dem Bundeskartellamt möglich sein, auf digitalen Märkten ganz konkrete wettbewerbsschädliche Verhaltensweisen von Plattformunternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung zu untersagen, beispielsweise
    • beim Vermitteln des Zugangs zu Beschaffungs- und Absatzmärkten die eigenen Angebote zu bevorzugen,
    • Maßnahmen zu ergreifen, die andere Unternehmen bei ihrer Tätigkeit auf Beschaffungs- oder Absatzmärkten behindern, beispielsweise bei Vorinstallationen oder Voreinstellungen eigener Angebote in Browsern oder Mobilgeräten oder
    • den Wettbewerb durch Erschweren oder Verweigern der Interoperabilität von Produkten oder die Portabilität von Daten zu behindern.

Die Europäische Kommission hat am 15. Dezember 2020 mit dem Digital Markets Act einen ähnlichen Vorschlag gemacht für Regelungen auf europäischer Ebene. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird sich dazu konstruktiv in das Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene einbringen. Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser neuen Regelung etabliert das Gesetz zudem eine erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit des Bundesgerichtshofes. Das wird der Dynamik der Digitalökonomie noch besser gerecht und zu mehr Rechtssicherheit beitragen.

  • Die nationalen Umsatzschwellenwerte für die Fusionskontrolle werden zudem angehoben. Die erste Inlandsumsatzschwelle wird von 25 Millionen auf 50 Millionen Euro angehoben und die zweite Inlandsumsatzschwelle von 5 Millionen auf 17,5 Millionen Euro. Damit werden Erleichterungen insbesondere für mittelständische Unternehmen geschaffen.

Teil des GWB-Digitalisierungsgesetzes sind auch die Regelungen zur Verlängerung des Leistungszeitraumes für die Inanspruchnahme des Kinderkrankengeldes bis Ende 2021 aufgrund der COVID-19-Pandemie.

Quelle: BMWi