DBA - 14. Januar 2021

Änderungsprotokoll vom 12. Januar 2021 zum DBA mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland

BMF, Mitteilung vom 12.01.2021

Kurzfassung

Das BMF hat das Protokoll zur Änderung des am 30. März 2010 in London unterzeichneten Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der durch das am 17. März 2014 in London unterzeichnete Protokoll geänderten Fassung veröffentlicht.

Änderungsprotokoll vom 12. Januar 2021:
Inkrafttreten: noch nicht in Kraft getreten

Bemerkung:
Das am 12. Januar 2021 in London unterzeichnete Änderungsprotokoll bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation, d. h. nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland sind die Ratifikationsurkunden auszutauschen. Es wird nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist.

Das Änderungsprotokoll setzt den abkommensrechtlichen Mindeststandard des BEPS-Projekts im bilateralen Verhältnis zu dem Vereinigten Königreich um.

Quelle: BMF