Das Corona-Jahr geht, die elektronische Patientenakte kommt: 2021 nimm die medizinische Datenbank ihren Dienst auf und soll dann vieles vereinfachen. Doch am Anfang wird sie noch einige Einschränkungen haben.

Allen Krankenversicherten in Deutschland steht ab 1. Januar 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) zu. Das bislang größte IT-Projekt im deutschen Gesundheitswesen beginnt zunächst mit einer Testphase. Immerhin müssen 200.000 Leistungserbringer und potenziell 73 Millionen Versicherte vernetzt werden, heißt es aus in Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine kleine Anfrage der Grünen. Dies sei „ein herausfordernder Gesamtprozess für alle Beteiligten“. 

Die E-Akte soll als App zu haben sein und schrittweise mit mehr Funktionen ausgestattet werden. Neben Arztbefunden und Röntgenbildern landen 2022 auch Impfausweis, Mutterpass, das Untersuchungsheft für Kinder und das Zahn-Bonusheft in der digitalen Akte. Die Patienten entscheiden selbst, was gespeichert wird. Sie bestimmen auch, wer auf die ePA zugreifen darf. Anfangs allerdings noch nicht in verfeinerter Form, denn erst ab 1. Januar 2022 soll für jedes Dokument einzeln festzulegen sein, welcher Arzt es sehen kann. 

Kritik zur schrittweisen Einführung 

Die Grünen-Gesundheitsexpertin Maria Klein-Schmeink sieht die schrittweise Einführung der Funktionen problematisch. „Ohne baldige technische Updates für Praxen gibt es für Ärzte keine Möglichkeit, Daten einzustellen“, sagt sie. Dadurch sei der Mehrwert der ePA zu Beginn überschaubar. Sie sehe trotzdem Potenzial der E-Akte. 

Anders die Datenschützer: Bereits im August hatten sie angekündigt, gegen Krankenkassen wegen der geplanten Einführung vorzugehen. Es gebe gravierende Mängel bei der ePA. Das Gesundheitsministerium weist die Bedenken zurück. 

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