WPK - 14. Dezember 2020

19. Änderung der Gebührenordnung der WPK

WPK, Mitteilung vom 11.12.2020

Der Beirat der Wirtschaftsprüferkammer hat im schriftlichen Verfahren die 19. Änderung der Gebührenordnung der WPK beschlossen. Nach dem Grundsatz der Kostendeckung wird die Gebühr für die Bearbeitung eines Antrages auf Bestellung als Wirtschaftsprüfer/vereidigter Buchprüfer erhöht.

§ 3 Gebührentatbestände/Gebührenhöhe

(2) Im Verfahren der Bestellung als Wirtschaftsprüfer oder als vereidigter Buchprüfer, … erhebt die Wirtschaftsprüferkammer

  1. für die Bearbeitung eines Antrages auf Bestellung als Wirtschaftsprüfer/vereidigter Buchprüfer eine Gebühr in Höhe von 500 Euro

Die Änderung der Gebührenordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Änderung der Gebührenordnung mit Schreiben vom 9. Dezember 2020 genehmigt.

Bekanntmachung Wirtschaftsplan 2021

Der vom Beirat im schriftlichen Verfahren festgestellte Wirtschaftsplan 2021 der Wirtschaftsprüferkammer wird hiermit im Internet bekanntgemacht. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die auf die Qualitätskontrolle und die Berufsaufsicht bezogenen Teile bereits genehmigt.

Der Wirtschaftsplan 2021 wird zudem als Beilage zum WPK Magazin 4/2020 erscheinen.

Quelle: WPK