Bürokratieabbau - 4. Dezember 2020

Erstes gemeinsames Programm von Bund und Ländern für Rechtsvereinfachung, Praxisorientierung in der Gesetzgebung und Verständlichkeit im Verwaltungshandeln

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 03.12.2020

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 02.12.2020 erstmals ein gemeinsames Arbeitsprogramm für Verwaltungsmodernisierung und Bürokratieabbau beschlossen. Das Programm trägt dazu bei, das Recht zu vereinfachen, die Gesetzgebung stärker an der Praxis zu orientieren und Bescheide und Formulare verständlicher zu machen.

Zum Beschluss von Bund und Ländern erklärt Staatsminister Dr. Hendrik Hoppenstedt, Koordinator für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung:

„Wir wollen bürgerfreundliche Verwaltungen in den Ländern und Kommunen stärken, indem die Erfordernisse der Verwaltungspraxis künftig bei der Rechtssetzung des Bundes vermehrt berücksichtigt werden. Gerade die Corona-Pandemie zeigt uns, wie wichtig es ist, dass Verantwortliche in Politik und Verwaltung sich frühzeitig abstimmen, ihre Erfahrungen austauschen und Bewährtes voneinander übernehmen.


Mit diesem Programm legen Bund und Länder den Grundstein für eine dauerhaft intensivere Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Bereich von Verwaltungsmodernisierung und Bürokratieabbau. Wir treiben damit Wirksamkeit und Zukunftsorientierung des Rechts im Interesse von Verwaltungen als gute Partner für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort voran.“

In ausgewählten Bereichen werden Bund und Länder rechtliche Hindernisse für flexibles, bürgerorientiertes Handeln der Verwaltung aus dem Weg räumen: So soll die gemeinnützige Arbeit von Vereinen, Ehrenamt und Stiftungen vereinfacht werden. Finanzhilfen und Zuwendungen des Bundes – z. B. um den öffentlichen Raum zu beleben – sollen von Ländern und Kommunen schneller und einfacher abgerufen werden können. Auch Belastungen der Arbeitgeber durch teils sehr unterschiedliche Entgeltbescheinigungen sollen verringert werden.

Das Programm trägt außerdem dazu bei, private Bauherren zu entlasten und den Wohnungsbau zu fördern. Um die Übergabe von Betrieben an Nachfolger zu erleichtern, setzen Bund und Länder eine Task Force ein. Schließlich entwickeln Bund und Länder ein Konzept für gemeinsame Formularlabore, um die Verständlichkeit von Anträgen und Erklärungen für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.

Quelle: Bundesregierung