Arbeit und Soziales - 30. November 2020

Neue Arbeit fair gestalten: Eckpunkte des BMAS zu „Fairer Arbeit in der Plattformökonomie“

BMAS, Pressemitteilung vom 27.11.2020

Die Vermittlung von Arbeit über digitale Plattformen ist eine der Innovationen einer digitalen Arbeitsgesellschaft. Essenslieferungen, Fahrdienste, Haushaltsdienstleistungen oder Textarbeit sind Arbeits- und Dienstleistungen, die immer häufiger über digitale Plattformen geordert werden. Die Zahl der Plattformtätigen in Deutschland nimmt zu, nicht zuletzt verstärkt durch die Corona-Pandemie. Die Denkfabrik hat für das BMAS die Entwicklung der Plattformwirtschaft in den letzten Jahren im intensiven Austausch mit allen Akteurinnen beobachtet und analysiert. Die Erkenntnis: Digitale Plattformen sorgen für Beschäftigung, doch die Machtverhältnisse zwischen Plattformbetreiberinnen und -tätigen sind oft zu ungleich verteilt.

Am 27.11.2020 hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil Eckpunkte konkrete Vorschläge für faire Arbeit in einer starken Plattformökonomie vorgelegt. Eine Reihe von Maßnahmen soll die Rechte von Plattformtätigen gegenüber Arbeitsplattformen stärken und für faire Bedingungen und mehr sozialen Schutz sorgen.

”Wir werden nicht zulassen, dass die Rechte von online-vermittelten Beschäftigten unter die Räder kommen, so wie wir das derzeit in den USA beobachten. Digitalisierung darf nicht mit Ausbeutung verwechselt werden. Allein auf die Selbstregulierung der Unternehmen zu setzen, wird nicht reichen. Hier sind wir als Gesetzgeber gefragt. Daher machen wir heute sehr konkrete Vorschläge, wie Schutzrechte gestärkt und faire Arbeitsbedingungen geschaffen werden können. Das heißt für mich auch, dass wir die gute Tradition der Sozialpartnerschaft auch in der digitalen Wirtschaft stärken. Denn sie ist zentraler Baustein unserer sozialen Marktwirtschaft. Wir können nicht hinnehmen, dass Plattformen hier einseitig die Bedingungen vorgeben.“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil

Das BMAS will:

  • solo-selbständige Plattformtätige in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen und die Plattformen an der Beitragszahlung beteiligen;
  • prüfen, wie die Absicherung in der Unfallversicherung verbessert werden kann;
  • für solo-selbständige Plattformtätige die Möglichkeit eröffnen, sich zu organisieren und gemeinsam grundlegende Bedingungen ihrer Tätigkeit mit den Plattformen auszuhandeln;
  • eine Beweisverlagerung bei Prozessen zur Klärung des Arbeitnehmerstatus einführen und so die Hemmschwelle für Plattformtätige senken, ihre Rechte vor Gericht geltend zu machen;
  • es Plattformtätigen ermöglichen, ihre Bewertungen zu einer anderen Plattform mitnehmen zu können, und damit die Abhängigkeit von einzelnen Plattformen einschränken;
  • bestimmte Vertragspraktiken von Plattformen unterbinden, indem zum Beispiel Mindestkündigungsfristen festgeschrieben werden;
  • gemeinsam mit dem BMJV dafür sorgen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen, die einseitig zu Lasten der Plattformtätigen gehen, einfacher und unkomplizierter gerichtlich überprüft werden können;
  • Transparenz- und Meldepflichten für alle Plattformbetreiber etablieren, um die Datenlage zur Plattformökonomie zu verbessern.

Quelle: BMAS