Gesetzentwurf - 18. November 2020

Mehr Familienfreundlichkeit und Digitalisierung – Kabinett beschließt Regelungen zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts

BMJV, Pressemitteilung vom 18.11.2020

Die Bundesregierung hat am 18. November 2020 den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften beschlossen.

„Wir wollen die Berufswelt von Notarinnen und Notaren familienfreundlicher gestalten und es insbesondere ermöglichen, dass sich diese für einen längeren Zeitraum um die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftiger Angehöriger kümmern können.


Darüber hinaus wollen wir die Chancen der Digitalisierung stärker nutzen und die Verfahrensabläufe effizienter gestalten. Entsprechende Verbesserungen sollen nicht nur im notariellen Berufsrecht vorgenommen werden, sondern auch im Bereich der anwaltlichen Beratung sowie in der Steuerberatung und der Wirtschaftsprüfung.


Auch das juristische Referendariat soll familienfreundlicher werden. Den Referendarinnen und Referendaren soll es künftig ermöglicht werden, den Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu absolvieren. Darüber hinaus schaffen wir für die Justizprüfungsämter eine eindeutige gesetzliche Grundlage, um schriftliche Prüfungsleistungen in den staatlichen Prüfungen vollständig elektronisch durchführen zu können.“

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht

Im notariellen Berufsrecht besteht in verschiedenen Bereichen Modernisierungsbedarf, dem mit dem Gesetzentwurf nachgekommen werden soll. Als inhaltliche Schwerpunkte sind hervorzuheben:

  • Die Vereinbarkeit des Berufs der Notarin und des Notars mit familiären Pflichten soll verbessert werden. Insbesondere soll es Notarinnen und Notaren ermöglicht werden, ihr Amt zum Zweck der Betreuung minderjähriger Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger bis zur Dauer von drei Jahren mit einer Wiederbestellungsgarantie am selben Amtssitz niederzulegen.
  • Eine entsprechende Amtsniederlegung bis zur Dauer eines Jahres soll künftig auch bei vorübergehenden Erkrankungen der Notarin oder des Notars selbst möglich sein.
  • Die Digitalisierung, Vereinheitlichung und Vereinfachung von Verfahrensabläufen soll in vielfacher Hinsicht gefördert werden. Durch verschiedene Klarstellungen, systematische Verbesserungen und Streichungen soll eine Rechts- und Verwaltungsvereinfachung erzielt werden. Insbesondere soll die elektronische Kommunikation auch in Fällen gefördert werden, in denen derzeit noch Schriftformerfordernisse bestehen.
  • Es soll eine Rechtsgrundlage für die Erteilung von Auskünften und die Einsicht in notarielle Urkunden und Verzeichnisse zu Forschungszwecken geschaffen werden. Bisher bestehen hierfür keine hinreichenden Regelungen, was beispielsweise rechtshistorische Forschungen zur Tätigkeit von Notarinnen und Notaren in der Zeit des Nationalsozialismus stark erschwert. Künftig soll Forschenden ein Zugang zu Inhalten notarieller Urkunden und Verzeichnisse, die älter als 70 Jahre sind, auch ohne die Einwilligungen aller Beteiligten ermöglicht werden, die häufig kaum zu erlangen sind.

Über den Bereich des notariellen Berufsrechts hinaus soll auch im Bereich des rechtsanwaltlichen und patentanwaltlichen Berufsrechts sowie im Berufsrecht der Steuerberaterinnen und Steuerberater und Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer eine weitere Digitalisierung, Vereinheitlichung und Vereinfachung von Verfahrensabläufen erfolgen. Hervorzuheben ist in diesem Bereich, dass die Bestellung von Vertretungen für Rechtsanwältinnen und -anwälte sowie Patentanwältinnen und -anwälte vereinfacht werden soll.

Daneben werden zahlreiche weitere Punkte adressiert. So soll der juristische Vorbereitungsdienst künftig auch in Teilzeit absolviert werden können. Des Weiteren enthält der Entwurf eine eindeutige gesetzliche Grundlage dafür, dass die Justizprüfungsämter der Länder die in den staatlichen Prüfungen schriftlich zu erbringenden Leistungen als eine vollständig elektronische Prüfung durchführen können. Daran anschließend sollen auch in anderen Bereichen die Grundlagen dafür geschaffen werden, dass schriftliche juristische Prüfungen künftig elektronisch durchgeführt werden können.

Quelle: BMJV