Ein Gesetz soll Hetze und Hass im Netz eindämmen. Dazu sollen Facebook und Co. beitragen, indem sie Daten von Hetzern an das Bundeskriminalamt weiterleiten. Ob das verfassungskonform ist, bezweifelt auch das Bundespräsidialamt.

Das am 18. Juni beschlossene Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität scheint verfassungswidrig zu sein, wie der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in seinem Gutachten erklärt. Deshalb zögert auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier mit seiner Unterschrift. Der problematische Teil des Gesetzes bezieht sich auf die erweiterten Zugriffsrechte des Bundeskriminalamts (BKA) auf Daten von Twitter-, Youtube- oder Facebook-Nutzern.  

Datenschutzverletzungen durch Netzwerkdurchsetzungsgesetz 

Löschen soziale Netzwerke strafbare Inhalte wie etwa Hakenkreuze oder Aufnahmen von Kindesmissbrauch, sind sie laut dem neuen Gesetz ebenfalls dazu verpflichtet, die Daten an das BKA weiterzuleiten. Das BKA soll dann mithilfe der IP-Adresse den Nutzer zur Strafverfolgung identifizieren können. Im Gutachten stellt sich die Frage „ob das Bundeskriminalamt überhaupt die Befugnis dazu hat, anhand der ihm vorliegenden IP-Adresse, die Identität des Nutzers bei den Anbietern von Telekommunikationsdiensten und Telemediendiensten abzufragen.“ Auch die Verschwiegenheitspflicht von Telekommunikationsanbietern über ihre Kunden steht dem Gesetz entgegen.  

Bisher hält der Bundespräsident dagegen 

Nachdem der Bundestag und der Bundesrat das Gesetz bereits abgesegnet haben, befinden sich Vertreter des Bundespräsidenten derzeit noch in Gesprächen mit Justiz- und -innenministerium. Gefordert sind Nachbesserungen zum Schutz der Grundrechte von Nutzern sozialer Netzwerke. Die Grünenpolitikerin Renate Künast schlägt hierfür eine Verpflichtung zur Datenweitergabe an das BKA vor, wenn dieses den betreffenden Nutzer bereits verdächtigt.  

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