In Handytarifen müssen alle Apps und Dienste gleichbehandelt werden – entschied jetzt der Europäische Gerichtshof. Das heißt konkret: Wenn das Datenvolumen gedrosselt ist, müssen alle Dienste langsamer laufen. Keiner darf bevorzugt werden.

Für Kunden klingen Handytarife, in denen etwa Musik-Streaming nicht auf das Datenvolumen angerechnet wird, erst einmal verlockend. Sie sind auch als „Zero Rating“-Tarife bekannt. Doch mit solchen Angeboten ist jetzt Schluss. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass sie gegen EU-Recht verstoßen. Die Begründung: Bestimmte Dienste zu bevorzugen verstoße gegen den Grundsatz der Neutralität, wonach alle Daten im Internet diskriminierungsfrei gleich behandelt werden müssten, argumentierten die Richter. Ausgelöst wurde die Verhandlung in Luxemburg durch einen Fall in Ungarn: Ein Anbieter hatte in seinem Handytarif Dienste wie Facebook und Spotify von der Drosselung des Datenvolumens ausgenommen. 

Auch Telekom verstieß gegen Netzneutralität 

Auch in Deutschland werden ähnliche Tarife angeboten. Etwa die Telekom bietet mit „Stream On“ seit vielen Jahren einen Zero-Rating-Dienst an, ebenso Vodafone mit dem „Vodafone Pass“. Der Unterschied zu dem Anbieter in Ungarn ist jedoch: Wird das Datenvolumen gedrosselt, laufen auch diese Streaming-Dienste langsamer. Doch auch die Telekom hat schon gegen die Netzneutralität verstoßen. So ergab im vergangenen Jahr ein Urteil, dass der Streamingdienst „Stream on“ die EU-Roaming-Regeln verletze. Denn während innerhalb von Deutschland das Streaming nicht auf das Datenvolumen angerechnet wurde, war das im europäischen Ausland durchaus der Fall.  

Wahlfreiheit der Verbraucher in Gefahr 

Vom aktuellen EuGH-Urteil seien die bekanntesten deutschen Anbieter nicht betroffen, so Susanne Blohm von der Verbraucherzentrale Bundesverband, denn alle Apps seien von einer Tempo-Drosselung bei reduziertem Datenvolumen betroffen. Trotzdem warnt sie: „Über kurz oder lang besteht jedoch die Gefahr, dass sich solche Angebote negativ auf die Wahlfreiheit der Verbraucher und Angebotsvielfalt am Markt auswirken.“ 

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