Was ist neu? - 5. März 2026

Gesetzliche Neuregelungen im März 2026

Bundesregierung, Mitteilung vom 27.02.2026 (aktualisiert am 05.03.2026)

Die Bundeswehr soll einfacher und schneller mit dem ausgestattet werden, was sie braucht. Außerdem setzt das Standortfördergesetz Impulse für mehr private Investitionen. Welche Neuregelungen es im kommenden Monat außerdem gibt, lesen Sie hier.

Waffensysteme oder Munition schneller beschaffen

Die Bundeswehr wird schlagkräftiger. Das Beschleunigungsgesetz soll die Materialbeschaffung und Planungsverfahren, etwa für Kasernen, deutlich vereinfachen. „Wir sorgen mit neuen Regeln dafür, dass unsere Soldatinnen und Soldaten das bekommen, was sie brauchen, um konventionell die stärkste Armee Europas zu werden”, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz.

Impulse für Start-ups – finanziell und unbürokratisch

Das Standortfördergesetz erleichtert jungen und innovativen Unternehmen, in Deutschland zu investieren. Konkret wird der Rahmen für private Investitionen, vor allem in Infrastruktur und Erneuerbare Energien sowie in Wagnis- und Wachstumskapital (Venture Capital) verbessert. Prüf-, Melde- und Anzeigepflichten werden verschlankt oder ganz gestrichen.

Besserer Schutz vor Brustkrebs

Die Mammographie zur Brustkrebs-Früherkennung ist für Frauen nun bereits ab 45 Jahren zulässig. Der Einsatz mobiler Untersuchungseinheiten, sog. Mammobile, wird einfacher. Hier dürfen besonders erfahrene Medizinische Fachangestellte Mammographieaufnahmen anfertigen – die ständige ärztliche Aufsicht kann mittels moderner IT auch aus der Ferne erfolgen. Klare Anforderungen sorgen dafür, dass dabei das hohe Strahlenschutzniveau gesichert bleibt. Die Verordnung ist am 5. März in Kraft getreten. 

Krankenkassenbeiträge für Rentnerinnen und Rentner steigen später

Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen haben zum 1. Januar ihre Zusatzbeiträge angehoben. Das heißt, die Versicherten müssen höhere Beiträge zahlen. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben werden für Rentnerinnen und Rentner die Änderungen erst jetzt – zum 1. März – wirksam.

Schwarzes Versicherungskennzeichen für Mofas und E-Scooter

Mofas, Mopeds und E-Elektro-Scooter müssen ab dem 1. März mit einem neuen Versicherungskennzeichen ausgestattet sein. Zum Start in die neue Saison wechselt jedes Jahr die Farbe der Kennzeichen: 2026 ist es die Farbe Schwarz.

Quelle: Bundesregierung