Finanzgerichtsordnung - 12. Februar 2026

BFH zur Nutzungspflicht des beSt in eigenen Angelegenheiten des Steuerberaters

BFH, Urteil VIII R 2/25 vom 25.11.2025

Leitsatz

§ 52d Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ist auch dann anzuwenden, wenn ein Steuerberater, der von seinem Selbstvertretungsrecht gemäß § 62 Abs. 1 FGO Gebrauch macht beziehungsweise einen Angehörigen gemäß § 62 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 FGO vertritt, eine finanzgerichtliche Klage als Privatperson erhebt, ohne dabei auf seine Zulassung als Steuerberater hinzuweisen.

Quelle: Bundesfinanzhof