BFH, Urteil II R 47/22 vom 04.06.2025
Leitsatz
Die Zahlung für ein nach Landesrecht mit dem Grundstück verbundenes Ökokonto ist als Teil der Gegenleistung für den Erwerb des Grundstücks in die grunderwerbsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage einzubeziehen.
Quelle: Bundesfinanzhof