BFH, Urteil II R 30/22 vom 04.06.2025
Leitsatz
Eine in der Schweizerischen Eidgenossenschaft errichtete Familienstiftung mit Verwaltungssitz in der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) unterliegt als nichtrechtsfähige Stiftung in Deutschland nicht der Ersatzerbschaftsteuer.
Quelle: Bundesfinanzhof