Die Anforderungen an eine moderne und zugleich sichere Authentifizierungslösung steigen, auch durch die zunehmende Nutzung von Cloud-Anwendungen. DATEV SmartLogin hat sich hier als zuverlässige Lösung etabliert - und wird kontinuierlich weiterentwickelt, um Kanzleien und Mandanten optimal zu unterstützen.
Neue Funktionen
Ein weiters Plus: Ab 16. Juni können Steuerkanzleien die E-Mail-Adressen registrierter SmartLogin-Nutzer im Administrationsportal selbst anpassen. Auch das Löschen nicht mehr benötigter Zugänge ist dann direkt möglich, ohne sich direkt an die DATEV wenden oder warten zu müssen.
Dazu müssen Sie zukünftig folgende Schritte beachten:
- Öffnen Sie DATEV SmartLogin-Administration unter https://apps.datev.de/smartlogin-admin.
Sie benötigen dazu Administrationsrechte. - Wählen Sie einen SmartLogin-Benutzer aus. Sie können nach SmartLogin-ID, Nachname, Vorname oder E-Mail-Adresse suchen.
- Wenn die Suche mehrere Ergebnisse anzeigt, wählen Sie erst den richtigen SmartLogin-Benutzer aus.
- Klicken Sie auf der Seite rechts unten auf den Button „Löschen“.
Steuerberatungskanzleien gewinnen damit mehr Flexibilität und können schneller auf Veränderungen bei Mandanten oder Mitarbeitern reagieren – ein deutlicher Effizienzgewinn im Tagesgeschäft.
Weitere Informationen finden Sie ab 16. Juni im DATEV Hilfe-Center:
E-Mail-Adresse ändern: Änderung von E-Mail-Adresse / Nachnamen für SmartCard oder SmartLogin beauftragen, Hilfe-Dokument 1000827
Kündigung DATEV SmartLogin: DATEV SmartCard / SmartLogin in DATEV Service-Anwendungen kündigen, Hilfe-Dokument 1003127
Keine Anzeige oder Kündigung mehr in den Service-Anwendungen
Bitte beachten Sie: In den DATEV Service-Anwendungen (Vertragsübersicht Hard- und Software) werden Ihnen ab 16.6.25 keine Verträge zu SmartLogins mehr angezeigt. Es können damit auch keine SmartLogin-Verträge mehr in den Service-Anwendungen gekündigt werden.