DATEV und der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) haben gemeinsam einen umfassenden Leitfaden zur E-Rechnung erstellt.
Die Handreichung soll den Kommunen helfen, die neuen Anforderungen an die E-Rechnung zu erfüllen, die sich aus den Änderungen des Umsatzsteuerrechts durch das Wachstumschancengesetz ergeben.
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Rechnungen zwischen Unternehmen grundsätzlich als E-Rechnung ausgestellt werden. Diese flächendeckende E-Rechnungspflicht gilt für alle umsatzsteuerpflichtigen Umsätze nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG in Deutschland und damit auch für die Kommunen. Auch Gebührenbescheide sind betroffen, sofern sie umsatzsteuerrelevante Angaben enthalten.
Die Handreichung ist wie folgt aufgebaut
- Gesetzliche Hintergründe und allgemeine Informationen
- E-Rechnung: zulässige Formate
- Vorteile der E-Rechnung
- Prozesse in der Rechnungsverarbeitung
- Vorgehen bei der Umstellung und Prämissen für den Software-Einsatz