Public Sector - 10. Februar 2025

Handreichung zur E-Rechnung: Orientierungshilfe für Städte und Gemeinden

DATEV und der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) haben gemeinsam einen umfassenden Leitfaden zur E-Rechnung erstellt.

Die Handreichung soll den Kommunen helfen, die neuen Anforderungen an die E-Rechnung zu erfüllen, die sich aus den Änderungen des Umsatzsteuerrechts durch das Wachstumschancengesetz ergeben.

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Rechnungen zwischen Unternehmen grundsätzlich als E-Rechnung ausgestellt werden. Diese flächendeckende E-Rechnungspflicht gilt für alle umsatzsteuerpflichtigen Umsätze nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG in Deutschland und damit auch für die Kommunen. Auch Gebührenbescheide sind betroffen, sofern sie umsatzsteuerrelevante Angaben enthalten.

Die Handreichung ist wie folgt aufgebaut

  • Gesetzliche Hintergründe und allgemeine Informationen
  • E-Rechnung: zulässige Formate
  • Vorteile der E-Rechnung
  • Prozesse in der Rechnungsverarbeitung
  • Vorgehen bei der Umstellung und Prämissen für den Software-Einsatz

Die Handreichung können Sie hier herunterladen

Zum Autor

Klaus Meier

Redaktion DATEV magazin

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