Die Neuerungen ab 2024 bieten Ihnen detailliertere Datenübergaben und ermöglichen nun auch die Nutzung für vermögensverwaltende Personengesellschaften.
Mit DATEV Vermietung und Verpachtung steht Ihnen eine Lösung zur Verfügung, die alle Sachverhalte rund um Vermietung und Verpachtung effizient und komfortabel in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen abbildet. Damit können Sie alle relevanten Daten ganz einfach erfassen, auswerten und nahtlos in die Anlage(n) V der Steuerprogramme übernehmen.
Ab dem Veranlagungszeitraum 2024 werden detailliertere Werte für Mieteinnahmen und Werbungskosten (z. B. Heizung, Straßenreinigung) in die Anlage V übernommen. Und ab dem Wirtschaftsjahr 2025 kann die Lösung auch für vermögensverwaltende Personengesellschaften genutzt werden – ein vielfach geäußerter Kundenwunsch, den wir nun umgesetzt haben.
Mit wenigen Klicks zur Anlage V
Mit DATEV Vermietung und Verpachtung werden die entsprechenden Einnahmen und Werbungskosten direkt in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen gebucht, ausgewertet und anschließend ganz einfach in die Anlage V übertragen. Dabei können alle Automatisierungsfunktionen, wie Bankdatenservice, wiederkehrende Buchungen und Anlagenbuchführung, genutzt werden.
Das bedeutet: Keine fehleranfälligen Tabellen oder manuellen Aufstellungen mehr. Stattdessen sparen Sie durch die komfortable Übertragung viel Zeit und minimieren Fehlerquellen.
Wichtig zu wissen: DATEV Vermietung und Verpachtung ist speziell auf die Bedürfnisse von Steuerkanzleien zugeschnitten und nicht für die Erstellung von Nebenkostenabrechnungen geeignet.
Neuerungen im Überblick
Detailliertere Übermittlung ab dem Veranlagungszeitraum 2024
Bisher konnten nur Summenwerte aus Kanzlei-Rechnungswesen in die Anlage V übertragen werden. Jetzt wird das Verfahren wesentlich präziser:
- Übertragung von Einzelwerten, z. B. Heizung, Straßenreinigung und weiteren Posten, in die Ordnungsbereiche „Umgelegte Kosten“, „Nicht umgelegte Kosten“ und „Sonstige Kosten“ der Anlage V.
- Nutzung der zweiten Ebene der Kostenstellenhierarchie zur differenzierten Darstellung der Mieteinnahmen für Wohnungen und sonstige Räume.
Tipp: Weitere Informationen finden Sie im DATEV Hilfe-Center im Dokument Nr. 9304186.
Erweiterung auf vermögensverwaltende Personengesellschaften
Ab dem Wirtschaftsjahr 2025 kann die Lösung auch mit den Rechtsformen GmbH & Co. KG, KG und OHG genutzt werden. Sie erstellen wie gewohnt den handelsrechtlichen Jahresabschluss (Bilanz, GuV) und können bei Bedarf die Offenlegung durchführen. Zusätzlich unterstützt die Lösung die steuerliche Überschussrechnung (§ 21 EStG) pro Vermietungsobjekt.
Die Werte werden dabei komfortabel aus Kanzlei-Rechnungswesen in die Anlage V der gesonderten und einheitlichen Feststellung übernommen.
Tipp: Weitere Informationen finden Sie im Hilfe-Center im Dokument Nr. 1037109.
Vorteile im Überblick
Für Ihre Mandanten
- Detaillierte Auswertungen direkt in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen, z. B. für Investitionen oder Bankgespräche.
- Differenzierte Analysen, z. B. zur Bewertung von Gesamtobjekten oder Mieteinheiten.
Für Ihre Kanzlei
- Durchgängige Unterstützung aller Arbeitsschritte für Privatmandate mit Immobilienvermietung und vermögensverwaltenden Personengesellschaften.
- Hoher Automatisierungsgrad – von der Buchung der Belege bis zur Übergabe an die Steuerprogramme.
- Mehr Sicherheit und Rechtssicherheit bei der Erstellung der Überschussrechnung.
Fazit: Optimierte Prozesse und erweiterte Einsatzmöglichkeiten
Mit den neuen Funktionen von DATEV Vermietung und Verpachtung lassen sich die Prozesse in der Vermietungs- und Verpachtungsbuchführung noch effizienter gestalten. Die detaillierte Übergabe von Mieteinnahmen und Werbungskosten ab dem Veranlagungszeitraum 2024 ermöglicht eine präzisere Erfassung der Daten in der Steuererklärung. Gleichzeitig erweitert die Unterstützung für vermögensverwaltende Personengesellschaften ab dem Wirtschaftsjahr 2025 den Anwendungsbereich der Lösung und erlaubt die Bearbeitung weiterer Mandate. Durch die Einbindung in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen unterstützt die Lösung eine sichere und effiziente Bearbeitung – mit hohem Automatisierungsgrad und reduziertem manuellen Aufwand.