Portfolioentwicklung - 23. Januar 2025

DATEV EÜR Steuern geht den nächsten Schritt

Mit der Freigabe von DATEV EÜR Steuern im November 2023 hat die Genossenschaft die erste Deklarationslösung in die DATEV-Cloud gehoben. Die Anwendung unterstützt Kanzleien bei der Ermittlung von steuerpflichtigen Gewinnen und Verlusten per Einnahmenüberschussrechnung. In der ersten Version der Lösung konnte bereits der Großteil aller Formulare für die Einnahmenüberschussrechnung bei Einzelunternehmen abgewickelt werden. Ende Dezember 2024 wurde die Anwendung nun um Personengesellschaften erweitert.

Die Cloud-Lösung DATEV EÜR Steuern entlastete Steuerberatungskanzleien bislang beim Erstellen und bei der elektronischen Datenübermittlung der Anlage EÜR sowie der zugehörigen Anlagen AVEÜR und SZ für Einzelunternehmen. Mit einem Klick übergeben Kanzleien neben den gebuchten Kontensalden für die Anlage EÜR gleichzeitig die Einzelinventare für die Anlage AVEÜR aus DATEV Kanzlei-Rechnungswesen an DATEV EÜR Steuern. Nach Fertigstellung der Erklärung können die Einzelwerte direkt an die Finanzverwaltung übermittelt werden – entweder direkt aus der Cloud-Anwendung oder aus der entsprechenden Einkommensteuererklärung heraus.

Komfortable Übermittlung der Anlagen SE und AVSE
Bislang mussten aber die Anlagen SE und AVSE manuell in der Feststellungserklärung erfasst werden. Durch die Erweiterung von DATEV EÜR Steuern um die Personengesellschaften ist nun auch eine Übergabe der Werte aus DATEV Kanzlei-Rechnungswesen einschließlich der Bestückung der Anlagen SE und AVSE für die Beteiligten mit Sonderbetriebsvermögen möglich. Damit reduzieren sich in Kanzleien der Arbeitsaufwand sowie die Gefahr von Fehlern bei der manuellen Erfassung der Daten. Wie bei Einzelunternehmen werden dazu die Anlagen mit Einzelkontensalden und den einzelnen Inventaren bestückt. Bei Bedarf kann die Steuerberatungskanzlei die Daten anschließend direkt aus DATEV EÜR Steuern oder zusammen mit der Feststellungserklärung aus der Anwendung DATEV Gesonderte – und einheitliche – Feststellung heraus an die Finanzverwaltung übermitteln.
Nach Bearbeitung der Einnahmenüberschussrechnung für Personengesellschaften in DATEV EÜR Steuern kann der ermittelte Gewinn oder Verlust in DATEV Gesonderte – und einheitliche – Feststellung übernommen werden.
Im Zuge der Portfolioentwicklung arbeitet DATEV konsequent daran, bestehende Cloud-Lösungen wie DATEV EÜR Steuern zu erweitern sowie neue Cloud-Lösungen und -Funktionen zur Verfügung zu stellen. Im Fokus steht dabei die zukunftsfähige Gestaltung von Prozessen, um den Arbeitsall-tag von Kanzleien effizienter zu gestalten.

Nutzungsvoraussetzung für DATEV EÜR Steuern
Kanzleien, die einen Vertrag für DATEV Einkommensteuer classic, DATEV Einkommensteuer comfort, DATEV Körperschaftsteuer classic oder DATEV Körperschaftsteuer comfort haben, können die neue Cloud-Anwendung DATEV EÜR Steuern einsetzen. Für die Nutzung fallen keine weiteren Kosten an.