Berufsstand - 21. Oktober 2024

DStV macht sich für Anpassung der Steuerberatergebühren stark

DStV, Pressemitteilung vom 18.10.2024

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den Entwurf für eine Anpassung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) vorgelegt. Der DStV hatte sich bereits seit geraumer Zeit für die Notwendigkeit von Anpassungen ausgesprochen und gemeinsam mit der BStBK entsprechende Vorschläge vorgelegt. Nach beinahe fünf Jahren sind vor allem Anpassungen bei den Gebühren überfällig.

Die Erwartungen des Berufsstands insbesondere an eine praxisgerechte Anpassung der Gebührensätze erfüllt der BMF-Entwurf bislang allerdings nicht. Um die Personal- und Sachkosten in den Kanzleien zu decken, besteht nach Ansicht des DStV noch deutlich Luft nach oben. Die vorgeschlagene Erhöhung deckt die seit der letzten Anpassung im Jahr 2020 vorangeschrittene Inflation im Ergebnis nur unzureichend ab. Über den gesamten Zeitraum von 2020 bis 2023 beträgt die Teuerungsrate 16,7 %, unter Einbeziehung des laufenden Jahres bis einschließlich September 2024 sogar bereits 19,7 %. Angesichts dieser Teuerungsrate erscheint die vorgesehene Erhöhung der Wertgebühren um lediglich 6 % deutlich zu niedrig angesetzt.

Anpassungsbedarf sieht der DStV ebenfalls bei den Abrechnungsregeln im Rahmen der Lohnbuchführung. Hier sollte für die erstmalige Einrichtung der Lohnkonten sowie für die Aufnahme der Stammdaten des Arbeitnehmers eine Abrechnung nach Zeitgebühr vorgesehen werden. Dies wäre sachgerecht und würde den tatsächlichen Aufwand im Interesse der Kanzleien und ihrer Mandanten besser abbilden als die derzeit geltende Betragsrahmengebühr.

Positiv zu bewerten sind die zahlreichen Vorschläge, die im Ergebnis einen Gleichlauf mit den Vergütungsregeln der Rechtsanwälte nach dem RVG sicherstellen sollen, so etwa im Bereich der allgemeinen Vorschriften zum Abschluss von Vergütungsvereinbarungen oder zur Abrechnung von Tage- und Abwesenheitsgeldern bei Geschäftsreisen.

Weitere Einzelheiten sind der DStV-Stellungnahme R 03/2024 vom 16.10.2024 zu entnehmen, die auf den Webseiten des DStV abrufbar ist. Der DStV wird das Verfahren im Interesse des Berufsstands auch weiterhin kritisch begleiten.

Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – www.dstv.de