WPK, Mitteilung vom 13.11.2024
Der Ausschuss Nachhaltigkeit der WPK hat in seiner Sitzung am 24. Oktober 2024 den Fragen- und Antworten-Katalog zur Anwendung des Gesetzes zur Umsetzung der CSRD in Deutschland aktualisiert. Der Vorstand hat der Überarbeitung zugestimmt.
Insbesondere wurden einige Fragen aufgenommen, die sich mit der Durchführung der Prüfung und möglichen Reaktionen des Abschlussprüfers bei Nichtvorliegen eines gesetzlich verpflichtend aufzustellenden Nachhaltigkeitsberichts beschäftigen (Fragen 2.11 bis 2.13). Darüber hinaus wurden punktuelle Aktualisierungen oder Klarstellungen vorgenommen.
Quelle: Wirtschaftsprüferkammer