EU-Parlament, Pressemitteilung vom 10.04.2024
- Ursprungsland von Honig muss auf dem Etikett deutlich sichtbar sein
- EU-System zur Rückverfolgbarkeit von Honig soll entwickelt werden
- Klarere Kennzeichnung des Zuckergehalts in Fruchtsäften
- Neue Regeln auch für Früchte in Konfitüren und Marmeladen
Die überarbeiteten „Frühstücksrichtlinien“ sollen Verbrauchern helfen, helfen, fundierte und gesündere Entscheidungen über Erzeugnisse wie Honig, Fruchtsaft oder und Marmeladen zu treffen.
Das EU-Parlament hat am 10.04.2024 die vorläufige politische Einigung mit dem Rat über aktualisierte Vorschriften für die Zusammensetzung, Handelsbezeichnung, Etikettierung und Aufmachung bestimmter “Frühstücks“-Lebensmittel., die sog. Frühstücksrichtlinien, mit 603 gegen 9 Stimmen bei 10 Enthaltungen gebilligt.
Die neuen Regeln werden insbesondere Importe von gepanschtem Honig aus Nicht-EU-Ländern durch eine verpflichtende und deutlich sichtbare Kennzeichnung des Herkunftslandes bekämpfen und ein Verfahren für ein System zur Rückverfolgbarkeit von Honig einleiten. Auch der Zuckergehalt von Fruchtsäften sowie der Mindestfruchtgehalt von Konfitüren und Marmeladen werden klarer gekennzeichnet.
Weitere Informationen zu den neuen Vorschriften finden Sie in der Pressemitteilung zur Vereinbarung mit den EU-Ländern (auf Englisch).
Zitat
Nach der Einigung sagte der Berichterstatter Alexander Bernhuber (EVP, Österreich): „Heute haben wir einen wichtigen Schritt bei der Kennzeichnung der Herkunft von Lebensmitteln getan und strenge Maßnahmen zur Bekämpfung des Honigbetrugs beschlossen. Das Herkunftsland muss bei der Kennzeichnung von Honigmischungen deutlich angegeben werden. Darüber hinaus wurden höhere Qualitätsstandards festgelegt und die Notwendigkeit eines EU-System zur Rückverfolgbarkeit von Honig festgestellt. Diese Initiativen werden dafür sorgen, dass die Verbraucher besser informiert sind und dass sowohl die Imker als auch die Verbraucher besser vor gepanschtem Honig geschützt sind.“
Nächste Schritte
Das Gesetz muss nun noch vom Rat angenommen werden, bevor es im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und 20 Tage später in Kraft tritt. Die EU-Länder müssen die neuen Vorschriften zwei Jahre nach Inkrafttreten anwenden.
Quelle: EU-Parlament