Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 28.03.2024
Die Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf (20/10859) zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Vereinbarungen des Koalitionsvertrags von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP aufgreifen sowie Ergebnisse einer Evaluierung des BDSG umsetzen. Mit einem Paragraphen 16a soll danach die Datenschutzkonferenz (DSK), wie im Koalitionsvertrag vereinbart, im BDSG institutionalisiert werden.
Der im Koalitionsvertrag vorgesehenen „besseren Durchsetzung und Kohärenz des Datenschutzes“ sollen daneben weitere Paragraphen dienen. Positive Wirkung hat den Angaben zufolge dabei insbesondere, dass Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit länderübergreifenden Vorhaben ermöglicht wird, einer einzigen Landesdatenschutzaufsichtsbehörde zu unterstehen. Werde diese Möglichkeit genutzt, „haben die Verantwortlichen statt mehrerer Aufsichtsbehörden nur eine einzige Aufsichtsbehörde als Ansprechpartner für ihr gemeinsames Datenverarbeitungsvorhaben“. Damit könne Rechtsunsicherheit beim Auftreten unterschiedlicher Rechtsauffassungen der für ein länderübergreifendes Vorhaben zuständigen Aufsichtsbehörden ausgeschlossen werden. Weitere in dem Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen tragen laut Vorlage Ergebnissen der erwähnten Gesetzesevaluierung Rechnung. Dazu gehört der Bundesregierung zufolge eine Klarstellung, um eindeutig auszudrücken, dass das BDSG nur anwendbar ist, wenn die Datenverarbeitung einen Inlandsbezug aufweist. Auch müsse unter anderem die Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume mit Blick auf nichtöffentliche Stellen überarbeitet werden.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 199/2024