Bundesrat, Pressemitteilung vom 21.02.2024
Vertreterinnen und Vertreter von Bundestag und Bundesrat haben sich am 21. Februar 2024 auf einen Kompromiss bei der Änderung des Kfz-Haftpflichtrechts geeinigt. Die vorgesehene Versicherungspflicht für bestimmte selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler soll nunmehr entfallen.
Die Bundesregierung hatte am 7. Februar 2024 zu dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und zur Änderung anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften den Vermittlungsausschuss angerufen, nachdem es am 2. Februar 2024 im Bundesrat nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hatte.
Kritik an Ausweitung der Versicherungspflicht
Mit dem Gesetz will der Bundestag eine Richtlinie der Europäischen Union zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung umsetzen. Der Bundestagsbeschluss sieht unter anderem vor, dass ab dem 1. Januar 2025 auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h über die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert werden müssen. Bisher sind diese Fahrzeuge davon befreit.
An dieser Regelung kam im Bundesratsverfahren und während der Plenardebatte Kritik auf (Redevideo TOP 9 vom 2. Februar 2024). Danach wird die Einbeziehung dieser Fahrzeugtypen in die Versicherungspflicht als nicht erforderlich angesehen, da ihr Gebrauch der normalen Haftpflichtversicherung unterfällt und mögliche Schäden durch diese ausreichend abgesichert seien.
Kfz-Haftpflicht gilt weiterhin nicht für SAM
Der Vermittlungsausschuss schlägt nun vor, die Neuregelung zu streichen und den bisher geltenden Ausschluss der Kfz-Versicherungspflicht für diese Fahrzeuge beizubehalten.
Nächste Schritte
Als nächstes stimmt nun der Bundestag über den Vorschlag des Vermittlungsausschusses ab. Bestätigt anschließend auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 22. März 2024 den Vorschlag, kann das geänderte Gesetz in Kraft treten.
Quelle: Bundesrat