WPK, Mitteilung vom 05.02.2024
Die Kommission für Qualitätskontrolle unterrichtet regelmäßig über ihre Tätigkeit. Im Folgenden sind die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 31. Januar 2024 zusammengefasst.
Konstituierung der Kommission für Qualitätskontrolle und ihrer Abteilungen
Am 17. Januar 2024 begann die achte Amtsperiode der Kommission für Qualitätskontrolle. Nach dem Ausscheiden zweier Mitglieder zum Ende der letzten Amtsperiode wurde ein neues Mitglied in die Kommission für Qualitätskontrolle aufgenommen. Sie besteht jetzt aus vierzehn Mitgliedern und hat damit ein Mitglied weniger als in der vergangenen Amtsperiode.
Die Kommission für Qualitätskontrolle hat ihre Geschäftsordnung mit redaktionellen Anpassungen bestätigt und zur Organisation ihrer Aufgaben folgende entscheidungsbefugte Abteilungen gebildet:
- „Qualitätskontrollberichte I“
- „Qualitätskontrollberichte II“
- „Qualitätskontrollberichte III“
- „Prüferauswahl und Registrierung von Prüfern für Qualitätskontrolle“
- „Registereintragung und Anordnung von Qualitätskontrollen“
- „Aus- und Fortbildung“ sowie
- „Aufsicht“.
Die Besetzung der Kommission für Qualitätskontrolle ist auf der Internetseite der WPK einsehbar.
Tätigkeitsbericht der Kommission für Qualitätskontrolle für 2023
Die Kommission für Qualitätskontrolle hat den Entwurf ihres Tätigkeitsberichtes für 2023 beraten. Sie wird die Beratungen in der kommenden Sitzung der Kommission für Qualitätskontrolle am 21. März 2024 fortsetzen. Der Tätigkeitsbericht wird nach Billigung durch die Abschlussprüferaufsichtsstelle auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer veröffentlicht werden.
Anpassung des Qualitätssicherungssystems zur Erklärung der ISA-Konformität
Die Kommission für Qualitätskontrolle hat sich erneut mit der Frage befasst, ob und gegebenenfalls welche Anpassungen des Qualitätssicherungssystems für eine Erklärung der ISA-Konformität erforderlich sind. Die Beratungen werden fortgesetzt.
Aus den Abteilungen der Kommission für Qualitätskontrolle
Es wurde über eine Untersuchung der Kommission für Qualitätskontrolle bei einem Prüfer für Qualitätskontrolle beraten. Die Untersuchung wurde mit Hinweisen abgeschlossen.
Quelle: WPK